A 13, Nr. 464 Königliche Verordnung, dass die Stände und die Geistlichkeit ihr Bedürfnis an Salz aus den königlichen Salzsiedereien zu Halle entnehmen sollen, das Staßfurther und Sülldorfer Salz aber als ausländisch zu betrachten sei, 1712 (Akte)[Location: Magdeburg]

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Identifikation

Signatur:A 13, Nr. 464

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Königliche Verordnung, dass die Stände und die Geistlichkeit ihr Bedürfnis an Salz aus den königlichen Salzsiedereien zu Halle entnehmen sollen, das Staßfurther und Sülldorfer Salz aber als ausländisch zu betrachten sei
 

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