Identifikation |
Signatur: | B 30c |
Benutzungsort: | Magdeburg |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Direktion der indirekten Steuern zu Halberstadt |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1808 - 1814 (1815) |
Laufmeter: | 0.50 |
Findhilfsmittel: | Findbuch von 1909. (online recherchierbar). |
Registraturbildner: | Durch Dekret vom 5. Dezenber 1808 (Bull. 1808 III, 539) war eine Generaladministration der indirekten Steuern unter Aufsicht und Leitung des Finanzministers in Kassel errichtet worden. Sie war zuständig für alles, was mit der Festlegung und Erhebung der indirekten Steuern, deren Erlass und Herabsetzung zusammenhing. Es handelte sich bei den indirekten Steuern um die Konsumtionssteuer, das Salzregal, die Zollabgaben, die Chaussee- und Wegegelder und die Stempelgefälle.
Die Verwaltung wurde geleitet von einem Generaldirektor (Staatsrat). Dazu kamen Generalinspektoren, deren Zahl zwischen zwei (Dekret vom 5.12.1808), drei (Saalfeld S. 303) und vier (Alm. Royal 1811 S. 376) schwankte. Einer der Generalinspektoren war zugleich Generalsekretär.
Die Departementsverwaltung war wie bei der Generaldirektion der direkten Steuern entsprechend der Generaldirektion organisiert: Ein Direktor, ein Inspektor, Kontrolleure entsprechend der Zahl der Distrikte, Rechnungsbüro etc. |
Bestandsinformationen: | Der Hauptteil der Akten gelangte an die Provinzial-Steuerdirektion Magdeburg.
Im Oktober 2016 erfolgte die Retrokonversion der Verzeichnungsinformationen. In dessen Folge wurde auch ein neues Findbuch erstellt. |
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URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=5527 |
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