Identifikation |
Signatur: | A 32a |
Benutzungsort: | Wernigerode |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Grafschaft Mansfeld |
Laufzeit/Datum (detailliert): | (1305-) 1504 - 1868 (1942) |
Laufmeter: | 32.35 |
Findhilfsmittel: | Findbuch von 1877, schwierige Lesbarkeit (online recherchierbar) |
Registraturbildner: | Im 15. Jh. werden einzelne Räte der verschiedenen Grafen von Mansfeld erwähnt. Mit dem Vorhandensein einer locker organisierten Kanzlei darf für diese Zeit ebenfalls gerechnet werden. Die zahlreichen Teilungen der Grafschaft waren jedoch der Entstehung eines festen Ratskollegiums sehr hinderlich. 1512 wurde zwischen den verschiedenen Linien vereinbart, dass die gräflichen Räte einmal im Monat in Eisleben zusammenkommen sollten, "die dann daselbst eine ganze Woche aufwarten und alle nötigen Händel, so gemeiner Herrschaft halben die vergangenen drei Wochen vorgefallen, sonderlich des Bergwerks halben, vorzunehmen, zu verhören und zu örtern". Zu ihrer Tätigkeit wurde ihnen ein Schreiber zugeordnet. Alle Vierteljahre sollten sich die Grafen selbst versammeln. Eilige Sachen, die nach der Burg Mansfeld gelangten sollte "gemeiner Herrschaft Hauptmann auf Mansfeld und die anderen ihm zugeordneten Räte" erledigen. 1517 wird auch ein Kanzler eines Grafen erwähnt. Im übrigen wechselte man das Regierungssystem noch häufig. 1530 sollten die Grafen jeweils im Wechsel "gemeiner Herrschaft Händel, Regierung der Städte und Bergwerk" besorgen. 1563 bestand eine Kanzlei aus dem Kanzler und zwei Räten, die auch die Rentangelegenheiten verwaltete. 1570 wird außer dem auch sonst erwähnten Schreiber ein Sekretär und Registrator genannt. Ferner war ein eigener Rentmeister für die Verwaltung der Einkünfte zuständig. Die von den Lehnsherren der Grafen (Kursachsen, Magdeburg und anfangs auch Halberstadt) 1570 eingeleitete Sequestration des vorderortischen 3/5 der Grafschaft sah zunächst die Übernahme der Regierung, Rechtsprechung und Finanzangelegenheiten durch die Oberaufseher vor. Jedoch bestand die gräfliche Kanzlei bzw. Regierung vor allem als Gerichtsbehörde und wahrscheinlich auch als Lehnshof für die gemeinsamen Lehen weiter. 1588 wurden allerdings der Kanzler und die von den sequestrierten Grafen eingesetzten Räe als sogenannte "kleine Regierung" von den Oberaufsehern in Pflicht genommen. Auch die Appellationen an andere Gerichte als an die der Lehnsherren wurden seitdem verboten. Seit der Mitte des 17. Jh. scheinen die Grafen trotz der Sequestration die Regierung wieder allein besetzt zu haben. 1668 gestatte jedenfalls der Administrator August von Magdeburg den Grafen die alleinige Besetzung der Kanzlei, die damals 1. Instanz für die Ritterschaft und für die den Ämtern nicht unterstehenden Freisassen war. Die Behörde war für beide Anteile der Grafschaft zuständig. Die Appellationen gingen bei einem Prozesswert über 100 Gulden im magdeburgischen Anteil an die Regierung in Halle (später Magdeburg) un dim sächsischen Anteil an die Landesregierung in Dresden. Durch Hinzutritt von Geistlichen konnte die Eisleber Behörde auch als Konsistorium fungieren, das die bei den Grafen verbliebenen Konsistorialrechte unter der Aufsicht der jeweiligen landesherrlichen Konsistorien ausübte (vgl. A 12a III). Die Einkünfte der Grafschaft wurden vom Rentmeister verwaltet. Infolge der Schulden und deshalb erhalb erfolgten Sequestration kam es nicht zur Ausbildung einer selbständigen Kammerverwaltung. Vielmehr fielen diese Angelegenheiten später den Oberaufsehern und dem von ihnen eingesetzten Sequestrationsmeistern zu. Das gräfliche Bergamt kam nach der Sequestration wegen der Oberhoheit Kursachsens über alle mansfeldischen Bergwerke unter die alleinige Aufsicht des sächsischen Oberaufsehers in Eisleben. Der Tod des letzten Fürsten von Mansfeld-Fondi 1780 bedeutete das Ende der Grafschaft und damit die Aufhebung des bisherigen gräflichen Mediatbehörden. An ihre Stelle traten im magdeburgischen Anteil die Regierung bzw. das Konsistorium Magdeburg, während Kursachsen die Verwaltung durch einen eigenen Oberaufseher bis 1808 beibehielt. In geistlichen Dingen wurde jeden 1780 das Konsistorium Leipzig zuständig. |
Bestandsinformationen: | Das Archiv des Oberaufsehers kam an die Regierung Merseburg. Reste des Bestandes, darunter 59 Urkunden, blieben im Stadtarchiv Eisleben und wurden erst später teilweise dem Landesarchiv übergegeben.
Im Landesarchiv wurde aus den Mansfelder Urkunden im allgemeinen die durch Erwerbung von weiteren Splittern später noch angewachsene Abteilung V der Urkundensammlung gebildet. Einzelne Urkunden kamen aber auch nach dem Betreff an andere Abteilungen. So befindet sich die Urkunde Ottos III. von 992 über die Stiftung des Quedlinburger Eigenklosters Walbeck jetzt im Quedlinburger Bestand. Vorübergehend nahm auch noch das Geheime Staatsarchiv einzelne Urkunden an sich. Aus den Akten schuf man die Rep. A 27 (jetzt A 32a), in die allerdings auch vereinzelte Akten anderer Provenienz (z. B. des magdeburgischen und sächsischen Oberaufsehers und der Dresdner Zentralbehörden) gebracht wurden.
Im Laufe des 19. und 20. Jh. konnte das Landeshauptarchiv folgende weitere Teile des ehemaligen gräflichen Archivs erwerben, die freilich nicht wieder zu einem Gesamtbestand vereinigt wurden: 1897 vom Oberlandesgericht Naumburg Lehnsakten des magdeburgischen Anteils (jetzt A 5c) und des sächsischen Anteils (jetzt in Rep. A 35 und Rep. A 35a I), 1909 von der Regierung Merseburg Konsistorialakten des magdeburgischen Anteils (jetzt A 12a I und II), ferner Akten der gräflichen Kanzlei (jetzt Rep. A 32a II), 1914 von der Superintendentur Eisleben Konsistorialia des sächsischen Anteils (jetzt A 12a III; Reste betr. Stadt Eisleben noch jetzt im Turm der Andreaskirche zu Eisleben), 1911 vom Amtsgericht Eisleben Akten über den Mansfelder Konkurs (s. o., jetzt A 32a IV). |
Zusatzinformationen: | Literatur: H. Größler: Schriftennachweis zur Mansfeldischen Geschichte und Heimatkunde, Beilage zum 11. Jg. der Mansfelder Blätter, Eisleben 1898. E. Hempel: Die Stellung der Grafen von Mansfeld zum Reich und zum Landesfürstentum (bis zur Sequestration), Forschungen zur thüringisch-sächsischen Geschichte, Heft 9, Halle 1917. W. Möllenberg: Das Mansfelder Bergrecht und seine Geschichte, Forschungen zur Geschichte des Harzgebietes, Bd. 5, Wernigerode 1914. W. Möllenberg: Urkundenbuch zur Geschichte des Mansfeldischen Saigerhandels im 16. Jh., Geschichtsquellen der Provinz Sachsen, Bd. 47, Halle 1915. W. Mück: Der Mansfelder Kupferschieferbergbau in seiner rechtsgeschichtlichen Entwicklung, Eisleben 1910. |
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Related units of description |
Related units of description: | siehe auch (GR): H 34 Gutsarchiv Braunsroda, 1145-1926 (Bestand)
siehe auch (GR): D 8 Amt Bornstedt, 1539-1821 (Bestand)
siehe auch (GR): A 32b Herrschaft Querfurt und Fürstentum Sachsen-Querfurt, 1492-1842 (Bestand)
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URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=5468 |
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