Identifikation |
Signatur: | A 29a |
Benutzungsort: | Wernigerode |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Konsistorium Leipzig |
Laufzeit/Datum (detailliert): | (1484) 1528 - 1832 |
Laufmeter: | 57.35 |
Findhilfsmittel: | Findbuch (online recherchierbar) |
Registraturbildner: | Das Leipziger Konsistorium ist aus dem 1545 in Merseburg gegründeten Kollegium hervorgegangen. Es war zunächst als bischöfliches Gericht in Ehesachen sowie in Straf-, Disziplinar- und Zivilstreitigkeiten der Geistlichen zuständig. 1550 wurde es nach Leipzig verlegt und mit vier Doktoren der Theologie und zwei Doktoren der Jurisprudenz besetzt. 1580 verbesserte Kurfürst August die Organisation und erließ eine eigene Ordnung. 1657 legte der Freundbrüderliche Hauptvergleich fest, dass das Leipziger Konsistorium außer für die kurfürstlichen Gebiete weiterhin für die meisten Superintendenturen der Sekundogenitur Merseburg und der Stiftslande zuständig bleiben sollte. Dem Herzog von Sachsen-Merseburg wurde deshalb das Recht eingeräumt, zwei Besitzer des Kollegiums zu ernennen. Die Neueinrichtung des Merseburger Konsistoriums 1665 beschränkte aber die Zuständigkeit der Leipziger Behörde gegenüber Sachsen-Merseburg auf den Hauptteil der erbländischen Gebiete. Ferner blieben ihr auch die Weißenfelser Erblande (ohne Querfurt) und ein Teil der Zeitzer erbländischen Gebiete unterstellt. Auch der sächsische Anteil der Grafschaft Mansfeld, für den ein gräfliches Mediatkonsistorium in Eisleben zuständig war, unterstand der Oberaufsicht des Leipziger Konsistoriums. 1746 kamen nach dem Aussterben der Linie Sachsen-Weißenfels vom Fürstentum Querfurt noch die Superintendenturen Querfurt und Heldrungen, die bis dahin dem eigenen Querfurter Konsistorium unterstellt gewesen waren, zum Bereich hinzu. Gegen Ende des 18. Jh. erstreckte sich dieser auf: 1. Leipziger Kreis: Superintendenturen Borna, Delitzsch, Eilenburg, Grimma, Leipzig, Pegau, Rochlitz. 2. Gebirgischer Kreis: Superintendenturen Penig und Zwickau. 3. Vogtländischer Kreis: Superintendenturen Oelsnitz und Plauen. 4. Neustädter Kreis: Superintendenturen Neustadt-Orla und Weida. 5. Thüringer Kreis: Superintendenturen Eckartsberga, Frauenprießnitz, Freyburg, Langensalza, Sangerhausen, Weißenfels und Weißensee. 6. Fürstentum Querfurt: Superintendenturen Heldrungen und Querfurt. 7. Grafschaft Mansfeld (Kursächsischer Hoheit): Superintendenturen Eisleben (seit 1780). Die Behörde bestand aus einem Direktor, zwei geistlichen und sechs weltlichen Assessoren. Sie war für die Kirchenverwaltung und die geistliche Gerichtsbarkeit zuständig, die sie unter der Aufsicht des Kirchenrats in Dresden versah. 1830 ist die Behörde, die 1815 große Teile ihres Sprengels an Preußen abgegeben hatte, aufgelöst worden. |
Bestandsinformationen: | Nach 1816 gab das Konsistorium Leipzig die Akten über die an Preußen abgetretenen Orte seines bisherigen Sprengels zum größten Teil an das Archiv der Regierung Merseburg ab (Rep. XLVII). Nur die Akten, die Orte des neu errichteten Regierungsbezirks Erfurt betrafen, wurden dem Archiv der dortigen Regierung übergeben (vgl. Rep. A 29e). 1909 gelangte der Bestand in das Landeshauptarchiv. |
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Related units of description |
Related units of description: | siehe auch (GR): A 12a II, 07. Konsistorium Leipzig betreffend Grafschaft Mansfeld sächsischen Anteils, 1600-1808 (Gliederungsgruppe)
siehe auch (GR): A 32b Herrschaft Querfurt und Fürstentum Sachsen-Querfurt, 1492-1842 (Bestand)
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=5444 |
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