Identifikation |
Signatur: | M 530 |
Benutzungsort: | Merseburg |
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Form-/Inhaltsangaben |
Hinweis: | Der Bestand enthält Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist. |
Titel: | Justizverwaltungsstelle des Bezirkes Halle |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1948 - 1964 |
Laufmeter: | 10.77 |
Findhilfsmittel: | Findbuch (online recherchierbar) |
Registraturbildner: | Am 23. Juli 1952 erließ die Volkskammer das Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR. Der Landtag von Sachsen-Anhalt verabschiedete am 25. Juli 1952 ein entsprechendes Gesetz. Das Land Sachsen-Anhalt wurde aufgelöst. An seine Stelle traten vor allem die Bezirke Halle und Magdeburg (Teile Sachsen-Anhalts wurden anderen Bezirken zugeordnet). Diese Strukturveränderungen hatten auch Auswirkungen auf die Justizverwaltung. Am 1. Aug. 1952 begann der Aufbau der Justizverwaltungen der Bezirke. Die Justizverwaltungsstellen übernahmen wesentliche Verwaltungsaufgaben der neu gebildeten Bezirks- und Kreisgerichte. Für den Bezirk Halle nahm die Justizverwaltungsstelle des Bezirkes Halle diese Aufgaben wahr. Im Auftrag des Ministeriums der Justiz wurden die Kreisgerichte und das Bezirksgericht sowie die Staatlichen Notariate und Einzelnotare in ihrer Tätigkeit angeleitet und kontrolliert. Im Mittelpunkt der Anleitungs- und Kontrolltätigkeit stand die Rechtsprechung. Daneben übte die Justizverwaltungsstelle die Aufsicht über das Kollegium der Rechtsanwälte des Bezirkes und die Einzelanwälte aus. Der Leiter der Justizverwaltungsstelle wurde bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben durch Instrukteure des Ministeriums der Justiz unterstützt. Er war für die politische und organisatorische Tätigkeit der Justizverwaltungsstelle, der Gerichte, Staatlichen Notariate und Einzelnotare des Bezirks verantwortlich. Ihm unterstanden die Abteilungen Recht, Kader sowie Haushalt und Verwaltung. Durch Erlass des Staatsrates der DDR vom 4. Apr. 1963 über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege und das Gerichtsverfassungsgesetz der DDR vom 17. Apr. 1963 wurden die Aufgaben der Bezirksgerichte neu festgelegt. Die Justizverwaltungsstellen wurden aufgelöst und deren Aufgaben den Bezirksgerichten übertragen. |
Bestandsinformationen: | Der Bestand wurde 1990-1991 vom Bezirksgericht Halle in das Landeshauptarchiv in Magdeburg übernommen, von wo die Überlieferung später aufgrund neuer Zuständigkeiten nach Merseburg gelangte. Die Findkartei der Verwaltungsarchivarin des Bezirksgerichtes Halle wurde 2008 überarbeitet und 2011 hinsichtlich eines Nachtrags ergänzt. 2016 erfolgte die abschließende Bearbeitung des Bestandes. |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=518093 |
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