Identifikation |
Signatur: | Da 70 |
Benutzungsort: | Magdeburg |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Prinzliches Amt Westerburg |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1550 - 1905 |
Laufmeter: | 12.00 |
Findhilfsmittel: | Behördenrepertorium , 1845, Findbuch ca. 1935 |
Registraturbildner: | Die Westerburg war seit etwa 1052 Besitz der Halberstädter Kirche, die sie um 1180 an die Grafen von Regenstein als Lehen austat. Seitdem galt sie als Zubehör der Grafschaft Regenstein und teilte deren Schicksale. Nach dem Aussterben der Grafen von Regenstein 1599 fiel Westerburg an die mittlere Linie des Hauses Braunschweig (-Wolfenbüttel), nach deren Erlöschen 1634 an den vom Kaiser dem Halberstädter Domkapitel aufgezwungenen katholischen Bischof Erzherzog Leopold von Österreich. Dieser belehnte die Grafen von Tättenbach 1643 mit der Grafschaft. Als Graf Erasmus von Tättenbach (-Regenstein) 1670 wegen Hochverrats gegen den Kaiser hingerichtet wurde, konnte der Kurfürst von Brandenburg als Lehnsherr und Fürst von Halberstadt den Haupteil der regensteinischen Besitzungen gegenüber den braunschweigischen Ansprüchen behaupten. Die Westerburg galt seit dem späten Mittelalter als regensteinisches Amt und war als solches meist verpfändet (v. Veltheim, v. Dorstedt, v. d. Schulenburg). Vorübergehend wurde das Amt 1613 für die Herzoginwitwe Elisabeth von Braunschweig eingelöst, nach ihrem Tode jedoch 1633 an die als Afterlehnsleute eingesetzten von Steinberg erneut verpfändet. Erst als der westerburgische Zweig der von Steinberg 1701 ausstarb, fiel das Amt als erledigtes Lehen an den König Friedrich I. von Preußen zurück, der es den Markgrafen von Schwedt, einer von seinem jüngeren Halbbruder abstammenden Linie der Hohenzollern, überließ. Deren Erbschaft trat Prinz Heinrich von Preußen an, nach dessen Tode Westerburg staatliche Domäne wurde. Von 1807 bis 1815 war Pauline Borghese, die Schwester Napoleons, im Besitz des Amtes. |
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URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=5009 |
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