Identifikation |
Signatur: | H 152 |
Benutzungsort: | Wernigerode |
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Form-/Inhaltsangaben |
Hinweis: | Der Bestand enthält Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist. |
Titel: | Gutsarchiv Morungen |
Laufzeit/Datum (detailliert): | (1408) 1539 - 1945, (1964) 2012 |
Laufmeter: | 6.50 |
Findhilfsmittel: | Findbuch von 1990 (online recherchierbar) |
Registraturbildner: | Morungen gehört zur Stadt Sangerhausen, Lkr. Mansfeld-Südharz, Sachsen-Anhalt.
Das bereits im Hersfelder Zehntregister des 9. Jahrhunderts erwähnte Morungen war als Standort zweier Burgen ein umkämpfter Herrschaftsstützpunkt der Stauferzeit und zeitweilig Reichsgut. Auf der Burg Alt-Morungen wurde um 1150 der Minnesänger Heinrich von Morungen geboren. 1323 erscheinen die Wettiner als Lehnsherren und die Grafen von Mansfeld als Lehnsträger einer Hälfte, seit 1408 der gesamten Herrschaft Morungen.
Ungeachtet fortwährender Ansprüche der Grafen zu Stolberg galt Morungen am Ausgang des Mittelalters als mansfeldisches Amt, das mit dem benachbarten Amt Großleinungen verwaltet wurde und meist verpfändet war. Bei der Sequestration 1570/73 wurde Morungen als Teil der Grafschaft Mansfeld-Vorderort unter kursächsische Verwaltung gestellt und gelangte 1815 an Preußen, wo es 1816–1945 der Provinz Sachsen zugeordnet war. Als Pfandinhaber der Ämter Morungen und Großleinungen erscheinen ab 1562 Asche von Holle und Ludolph von Bortfeld. 1623 ist Wülbrandt Georg Bock von Wülffingen nachweisbar, von dem 1655 beide Ämter auf den kursächsischen Feldmarschall Ernst Albrecht von Eberstein zu Gehofen übergingen.
Der Besitzkomplex umfasste das Gut Morungen mit dem Vorwerk Rotha und das Gut Großleinungen mit dem Vorwerk Horla sowie die Gerichts- und Patronatsrechte in den zugehörigen vier Dörfern. 1717 wurde er in mehrere Erbteile aufgegliedert. Erst 1845 gelang es Freiherr Emil von Eller-Eberstein zu Patthorst zu dem 1827 ererbten Fideikommiss Morungen (mit Rotha) auch noch Großleinungen und Horla hinzuerwerben, für die er ein zweites Fideikommiss einrichtete. Schon 1836 hatte der preußische Staat den Freiherren von Eberstein (seit 1845 von Eller-Eberstein) das freie Eigentum an den bislang auf Wiederkauf besessenen Gütern eingeräumt. Der Güterkomplex blieb bis zur Enteignung im Zuge der Bodenreform 1945 in Familienbesitz. |
Bestandsinformationen: | Der im Zuge der Bodenreform vom damaligen staatsarchiv Magdeburg im Jahre 1949 sichergestellte Bestand wurde zunächst im ehemaligen Landesarchiv Merseburg eingelagert.
Im Jahre 1987 wurde der Bestand im Staatsarchiv Magdeburg verzeichnet und in die vorliegende Ordnung gebracht. 1988 erfolgte die vollständige Auflösung des Bestandes Amt Morungen und Großleinungen. Die dort erschlossenen 20 Archivalien wurden in den Gutsarchivbestand eingearbeitet. Im Jahre 2010 erfolgte die erneute Herauslösung jener Akten.
Aus dem Bestand wurde alle Unterlagen zum Rittergut Gehofen und zu deren Besitzern herausgelöst und in den Bestand H 73 Gutsarchiv Gehofen integriert.
Der Bestand wird auf Grundlage eines 2014 geschlossenen Vertrages als Depositum im Landesarchiv Sachsen-Anhalt verwahrt. |
Zusatzinformationen: | Literatur: Adelsarchive im Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt. Übersicht über die Bestände, bearb. von Jörg Brückner, Andreas Erb und Christoph Volkmar (Quellen zur Geschichte Sachsen-Anhalts; 20), Magdeburg 2012. |
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Related units of description |
Related units of description: | siehe auch: B 29a Forstkonservation Halberstadt, 1771-1816 (Bestand)
siehe auch: B 29d Forstinspektion Mansfeld, 1765-1817 (Bestand)
siehe auch: D 29 Amt Morungen und Großleinungen, 1751-1820 (Bestand)
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=4750 |
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