A 12a III Konsistorium Eisleben (meist den sächsischen Anteil der Grafschaft Mansfeld betreffend), 1401-1869 (Bestand)[Location: Wernigerode]

Archive plan context


Identifikation

Signatur:A 12a III
Benutzungsort:Wernigerode

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Konsistorium Eisleben (meist den sächsischen Anteil der Grafschaft Mansfeld betreffend)
Laufzeit/Datum (detailliert):(1401) ca. 1500 - 1858
Laufmeter:43.90
Findhilfsmittel:Findbuch von 1925 (online recherchierbar)
Registraturbildner:Die Verwaltung der evangelischen Kirche der Grafschaft Mansfeld hat ihre Grundlage in dem Vertrag von 1546, den die Grafen auf Einwirkung Luthers miteinander abschlossen. Danach wurde der Pfarrer von St. Andreas in Eisleben zum Superintendenten für die gesamte Grafschaft berufen. Er hatte die Aufsicht über die Lehre und die Führung der Geistlichen. In Ehesachen entschied er unter Assistenz der gräflichen Räte. Ein fester formiertes Konsistorium hat sich 1555/56 unter dem energischen Generalsuperintendenten Sarcerius herausgebildet. 1560 erhielt es eine Ordnung, die in der erneuerten Form von 1580 bis zum Aussterben der Grafen 1780 in Gültigkeit blieb. Nach dieser Ordnung bestand die Behörde aus dem Generalsuperintendenten als Vorsitzenden, fünf Räten aus den fünf damaligen Teilen der Grafschaft und den Pfarrherren der vier Eislebener Kirchen als Beisitzern. Sie überwachte die Austeilung der Sakramente und die Einhaltung der kirchenlichen Lehre und Bräuche. Ferner berief sie die Kirchen- und Schuldiener und beaufsichtigte deren Lebensführung ebenso wie die der Gemeindemitglieder. Sie konnte Kirchenstrafen verhängen und war das zuständige Gericht in Ehesachen. Außerdem übte sie eine Art Zensur über die Druckwerke.

Nach der Sequestration der Grafschaft durch die Lehnsherren Kursachsen und Magdeburg blieben den Grafen ihre Konsistorialrechte. Allerdings wurden in dem jeweiligen Anteil die geistlichen Behörden der sequestrierenden Fürsten der gräflichen Behörden übergeordnet, die damit zum Mediatkonsistorium wurde. Beim Aussterben des Grafenhauses 1780 übernahm im kursächsischen Anteil das Konsistorium Leipzig und im magdeburgischen Anteil das Konsistorium Magdeburg die Verwaltung des Ecclesiastica. Das gräfliche Konsitorium wurde aufgelöst.
Bestandsinformationen:Die Registratur der Behörde wurde 1782 zwischen Kursachen und Magdeburg geteilt. Die Akten über den preußischen Teil von Mansfeld übernahm das Konsistorium Magdeburg (vgl. Rep. A 12a I und II). Die kursächsischen und die unteilbaren Akten blieben in Eisleben liegen. Erst 1914 wurden sie von dort ans Landeshauptarchiv abgegeben und bilden jetzt die Rep. A 12a III. Die Akten, welche die Stadt Eisleben betreffen, liegen noch jetzt im Turm der dortigen Andreaskirche. Über die an Preußen gelangten Akten vgl. Rep. A 12a I und II.

Akten des Konsitoriums über das gräfliche Gymnasium Eisleben wurden 1950 mit dem Fonds dieser Schule dem Landeshauptarchiv übergeben. Sie sind wieder mit dem ursprünglichen Bestand vereinigt worden.
 

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Related units of description:A 12a II Ältere Konsistorialbehörden im späteren Regierungsbezirk Merseburg, 1543-1816 (Bestand)

A 12a I Konsistorien Magdeburg, Eisleben u.a. (betreffend Saalkreis, Mansfeld, auch altsächsische Lande), 1442-1875 (Bestand)
 

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