Identifikation |
Signatur: | A 14 |
Benutzungsort: | Magdeburg |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Domkapitel zu Halberstadt. Älteres Archiv |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1460 - 1812 |
Laufmeter: | 37.10 |
Findhilfsmittel: | Findbuch, 1835 |
Registraturbildner: | Das Halberstädter Domkapitel wird zum ersten Mal im 12. Jahrhundert erwähnt, ist aber sicherlich früher entstanden. Um 1200 wurde die Zahl der Domherren, die dann auch adliger Abstammung sein mussten, auf 22 begrenzt. Trotz ihrer Verpflichtung zum Chordienst waren sie oft abwesend, sodass eine Vielzahl von Vertretungsfunktionen und letztlich kleiner kapitularischer Vermögensverwaltungen in besonderen Registern aufkam. Die Mitgliedschaft im Domkapitel konnte sowohl durch Selbstergänzung als auch durch päpstliche Provision oder königliche Intervention erfolgen. Typisch wurde die Stufung von Expektanz (oft adliger Domschüler) über die Minor- zur Majorpräbende. Die Leitung des Kapitels lag zunächst beim Propst, der aber im 14. Jahrhundert vom Dekan überflügelt wurde, dessen Vertreter wiederum der Senior war. Unter dem Kellner bildete sich eine selbständige Remterverwaltung heraus. Die höheren Funktionen waren meistens von Vikaren besetzt, niedere Ämter auch von Laien. Mit der Finanzverwaltung zusammenhängende Ämter wurden meistens im jährlichen Wechsel vergeben. Das Kapitel handelte in Vielem unabhängig vom Bischof, konnte durch Mitregierung sogar Einfluss auf Berufung bzw. Entlassung bischöflicher Räte nehmen sowie selbst noch auf die protestantischen Kirchen- und Schulangelegenheiten. Nach dem offiziellen Übertritt des Kapitels zum Luthertum 1591 blieben 4 Domherren katholisch, von den Vikarien etwa 10. Der Dreißigjährige Krieg und der brandenburgische Absolutismus schwächten das Kapitel so, dass es nur durch die Neueinrichtung von Erbpräbenden adliger Familien in der stattlichen Anzahl von 18 adligen Majores, 8 Minores und einigen Expektanten zuzüglich Propst und Dekan weiter existieren konnte. Dem Kollegium der Vikare gehörten im 18. Jahrhundert etwa 30 Mitglieder an. 1810 hob die westphälische Regierung das Domkapitel auf. |
Bestandsinformationen: | Sehr wahrscheinlich war in Halberstadt seit dem Hochmittelalter ein Domarchiv vorhanden; 1411 wird es als Clausura, später als Ziter bezeichnet. Das Domkapitel führte seit dem 15. Jahrhundert die alleinige Aufsicht auch über die bischöflichen Urkunden. Der Domherr Dr. Ulrich Kirsberger schuf 1525 ein in den Grundzügen bis zum Ende des 18. Jahrhunderts gültiges Gliederungssystem, das durch Lucanus noch weiter ausgebaut wurde. Das Domarchiv beschränkte sich allerdings auf ältere Akten, die jüngeren blieben in der Registratur unter Aufsicht des Domsyndikus (s. A 13a). Die zahlreichen Nebensignaturen A 14a bis A 14r verdeutlichen die Entwicklung der vielen Sonderfonds. Seit der Personalunion mit dem Erzbistum Magdeburg um 1500 kam es zu Entfremdungen von Archivgut, die großenteils wieder rückgängig gemacht werden konnten. Über Zerstörungen im Dreißigjährigen Krieg ist nichts Genaueres bekannt, aber einzelne Urkunden und kleinere Mengen Akten des Domarchivs befinden sich heute noch in Institutionen von Nachbarterritorien. Bei Aufhebung des Domkapitels 1810 wurde das Archiv dem ehemaligen Syndikus Rosentreter, jetzt Domänenregistrator, unterstellt. 1823 kam es ans Provinzialarchiv, die Urkunden im Endeffekt nach U 5, U 6 und U 8a, die Akten nach A 14 und zu einem sehr kleinen Teil nach A 13. Vgl. auch A 13a und A 15. |
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URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=4392 |
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