Z 70, C 5h Nr. 2 Bd. XXXVI, Bd. 180-182 1. Festsetzung des Gehalts für den Regierungsreferendar Klinghammer auf 200 Taler und Ernennung des Regierungsadvokaten von Albert zum Referandar bei der Landesregierung \ 2. die durch Beförderung des jetzigen Assessors Fels erledigte Stelle wird der Kabinet[Location: Dessau]

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Identifikation

Signatur:Z 70, C 5h Nr. 2 Bd. XXXVI, Bd. 180-182

Form-/Inhaltsangaben

Titel:1. Festsetzung des Gehalts für den Regierungsreferendar Klinghammer auf 200 Taler und Ernennung des Regierungsadvokaten von Albert zum Referandar bei der Landesregierung
2. die durch Beförderung des jetzigen Assessors Fels erledigte Stelle wird der Kabinettskanzlist von Brunn zum zweiten Regierungskanzleisekretär ernannt
3. Festsetzung eines Gehalts für den Justizrat Joachimi
4. Ernennung des bisherigen dritten Stadtgerichtsaktuars Gösche zum zweiten Aktuar und zum dritten Aktuar wird der Regierierungskanzlist Dralle ernannt
5. Die Regierungskanzlistenstelle wird dem Regierungsadvokaten Schilling aus Köthen übertragen
6. Ernennung des Regierungsreferendars von Albert zum ersten Kabinattskanzlisten und zum zweiten Kabinettskanzlisten wird der Regierungsadvokat Oehlmann ernannt
Laufzeit/Datum (detailliert):1840
 

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