Z 280 Finanzamt Zerbst, 02. Einheitswertakten Einheitswertakten Orte A-Z, 1925-2009 (Gliederungsgruppe)[Location: Dessau]

Archive plan context


Identifikation

Signatur:Z 280 Finanzamt Zerbst, 02. Einheitswertakten

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Einheitswertakten Orte A-Z
Laufzeit/Datum:1925 - 2009
Laufzeit/Datum (detailliert):1925-2009
Zusatzinformationen:Es handelt sich um ca. 3000 Akten des früheren Finanzamtes Zerbst, die 2021 vom Finanzamt Dessau-Roßlau übergeben wurden. Die Akten werden seit der Wiedervereinigung nicht mehr der Besteuerung zugrunde gelegt, da nun nicht mehr die Eigentümer, sondern die Nutzer im Bereich Land- und Forstwirtschaft besteuert werden.
In Deutschland werden Einheitswerte zurzeit nach § 19 Abs. 1 BewG für inländischen Grundbesitz festgestellt, und zwar für Grundstücke, Betriebsgrundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe.
Mit den gesetzlich festgelegten Bewertungsmethoden wurde zwar zu erreichen versucht, dass das Ergebnis dem tatsächlichen Wert (Marktwert, Verkehrswert) möglichst nahekommt; bei der Wertermittlung im Massenverfahren können naturgemäß aber nicht alle Umstände berücksichtigt werden, die den Wert beeinflussen. Mittlerweile weichen die Einheitswerte auch schon deshalb weit vom gemeinen Wert (nach § 9 BewG) ab, weil sie auf der Grundlage der Wertverhältnisse 1964 (West) bzw. 1935 (Ost) festgestellt wurden und seither keine Neubewertung erfolgte.
Die Einheitsbewertung wurde daher in den 1990er Jahren teilweise aufgegeben und nur für die Grundsteuer noch fortgeführt. Am 10. April 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die weitere Verwendung der veralteten Einheitswerte der westdeutschen Grundstücke für verfassungswidrig, da wegen der realitätsfernen Werte eine gerechte Besteuerung nicht mehr gesichert sei.[2] Daraufhin regelte der Gesetzgeber im Jahr 2019 die Grundstücksbewertung für Grundsteuerzwecke neu (→ Grundsteuerreform). Einheitswerte werden nur noch bis Ende 2024 ermittelt. Sie werden danach in den meisten Bundesländern von Grundsteuerwerten abgelöst – in manchen Bundesländern auch von anderen Bemessungsgrundlagen. Quelle: Wikipedia 12/2022
 

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URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3301254
 
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