A 53, S Nr. 101 Bd. 2 Hans Friedrich von Schierstedt (Schirstet), Herr auf Görzke und Mahlenzien (Bekl.) \ \ Gebhardt (Gerhardt) von Schierstedt, Herr auf Paplitz bei Tucheim (Kl.), 1610-1621 (Band)[Location: Wernigerode]

Archive plan context


Identifikation

Signatur:A 53, S Nr. 101 Bd. 2

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Hans Friedrich von Schierstedt (Schirstet), Herr auf Görzke und Mahlenzien (Bekl.)

Gebhardt (Gerhardt) von Schierstedt, Herr auf Paplitz bei Tucheim (Kl.)
Enthält/ Darin:Enthält: appellationis

Der Streit der Brüder Hans Friedrich und Gebhardt von Schierstedt ging um die Erbauszahlung des Gebhardt von Schierstedt. Letzterer sollte von seinem älteren Bruder 16.000 Tlr aus der väterlichen Erbschaft zum Ankauf von Lehngütern erhalten. Gebhardt von Schierstedt erwarb das Gut Paplitz, welches weit mehr als 16.000 Tlr kostete. Deshalb blockierte Hans Friedrich von Schierstedt die für seinen Bruder bestimmten Gelder mit der Begründung, daß er keine so hohe Bürgschaft übernehmen könne. Sein jüngerer Bruder soll noch andere Bürgen beibringen, bevor er das Geld vollständig erhält. Die Kanzlei des Erzstifts Magdeburg beorderte daraufhin die Gesamtsumme an sich, um die Auszahlung an Gebhardt von Schierstedt schrittweise zu vollziehen und um eine Kontrolle über die Schuldentilgung zu haben. Gleichzeitig sollte damit ein Streit um Zinszahlungen auf einbehaltene Gelder unter den Brüdern vermieden werden. Hans Friedrich von Schierstedt sah im Urteil der ersten Instanz die Veränderung der Schierstedtschen Erbverträge zu seinen Ungunsten. Das RKG bestätigte die erste Instanz.
Laufzeit/Datum (detailliert):1610 - 1619 (1621)

Kontext

Provenienzstelle:Reichskammergericht
Registratur-Signatur:S 5928
 

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URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3194752
 
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