Identifikation |
| Signatur: | A 53, S Nr. 78 Bd. 1 |
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Form-/Inhaltsangaben |
| Titel: | Ernst Gottlieb von Stedern, Herr auf Stapelburg, Emersleben und zu Halberstadt, Sohn des verst. Friedrich Christoph von Stedern (Bekl.)
Johann Levin von Benningsen, Domherr und Senior der Stiftskirche zu Halberstadt, Hedwig Elisabeth von Neindorf, geb. von Hagen, sonst Geist genannt, Adam Ulrich von Hagen, sonst Geist genannt, Juliana Sophia, verw. Edle Frau von Plotho, geb. Spitznas und ihr Kurator Melchior Jungkert, sämtliche Dorstädtische Landerben (Kl.), ab 1697 Ludwig Otto, Edler Herr von Plotho für sich und alle Dorstädtischen Landerben, ab 1703 auch Jacob Franz und Wolff Erich von Benningsen |
| Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis nunc citationis ad redintegrandum acta
Aus dem Instrumentum Insinuationis geht hervor, daß der unter A 53, S Nr. 77 in Speyer eingeführte Prozess in der Sache neu aufgenommen werden mußte, weil die dazugehörigen Aktenstücke 1688 bei der französischen Invasion und Einäscherung der Stadt Speyer zum größten Teil vernichtet wurden. Beide Parteien zählen zu den Dorstädtischen Erben. Dabei ist aber die Familie von Stedern nicht zu den Landerben zu zählen. Die Klage der Dorstädtischen Landerben hatte in der ersten Instanz zum Ergebnis, daß Ländereien, Nutzungsrechte, Zinsen u.a. Einkommen der Familie von Stedern als zum Dorstädtischen Landerbe gezählt wurden, weil nicht mehr deutlich die Herkunft dieser Besitzungen und Einnahmen der Familie von Stedern nachgewiesen werden konnte. Der Beweis, daß diese Besitzungen zum Dorstädtischen Landerbe zu zählen sind, konnte aber auch nicht erbracht werden. Dazu gibt es lediglich einige Indizien. |
| Laufzeit/Datum (detailliert): | 1638 - 1704 |
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Kontext |
| Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
| Registratur-Signatur: | S 4801 |
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URL for this unit of description |
| URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3194691 |
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