A 53, H Nr. 161 Bd. 4 Ludwig von und zum Hirschhorn (Hessen), sowie Adrian Borck von Regenwalde, Herr auf Stramehl, Beisitzer am RKG, für seine Ehefrau Elisabeth, geb. von Hirschhorn \ \ Sebastian von Hatzfeldt, Herr auf Krottorf, kurmainzischer Oberamtmann des Eichsfeldes zu Heiligenstadt, und s[Location: Wernigerode]

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Identifikation

Signatur:A 53, H Nr. 161 Bd. 4

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Ludwig von und zum Hirschhorn (Hessen), sowie Adrian Borck von Regenwalde, Herr auf Stramehl, Beisitzer am RKG, für seine Ehefrau Elisabeth, geb. von Hirschhorn

Sebastian von Hatzfeldt, Herr auf Krottorf, kurmainzischer Oberamtmann des Eichsfeldes zu Heiligenstadt, und seine Ehefrau Maria, geb. von Hatzfeld auf Wildenburg, Witwe des Ludwig von Hirschhorn, kurpfälzischer Erbtruchseß
Enthält/ Darin:Enthält: mandati sine clausula ad edendum documenta, reddendrationes et reliqua, tutelae, item de non alienando, cum citatione ad videndum cassari, se restitui in integrum, et immitti in bona

Ludwig von Hirschhorn und sein Schwager forderten von der Mutter resp. Schwiegermutter die Offenlegung der Entwicklung des Hirschhorn-Vermögens von 1585 bis 1610 und dann die ihnen daraus zustehende anteilmäßige Erbschaft. Maria von Hatzfeldt hatte 25 Jahre die Vormundschaft über das Hirschhorn-Vermögen gehabt und bedachte damit großzügig ihre verwandtschaftliche Linie. Die Forderung, das gesamte Vermögen offenzulegen, wurde im Zusammenhang mit ihrer Neuverheiratung mit Sebastian von Hatzfeldt erhoben, denn sie war nicht bereit, den von ihrem Sohn bereitgestellten Wittumssitz an ihn als Lehnserben zurückzugeben. 1618 zogen die Kläger am RKG die Klage zurück.
Laufzeit/Datum (detailliert):1577 - 1614 (1618)

Kontext

Provenienzstelle:Reichskammergericht
Registratur-Signatur:H 4278
 

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