Identifikation |
| Signatur: | A 53, H Nr. 165 |
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Form-/Inhaltsangaben |
| Titel: | Johann Höckner, Notar und Bürger zu Naumburg, 1584 der Stadt verwiesen, 1600 fürstlich sächsischer Hofprokurator zu Altenburg (Bekl.)
Bürgermeister und Rat der Stadt Naumburg sowie das Stadtgericht zu Naumburg (Kl.) |
| Enthält/ Darin: | Enthält: citationis ad videndum se relaxari ad effectum agendi
Johann Höckner zog sich den Zorn der Stadtoberhäupter von Naumburg zu, als er 1583 als Mitglied einer Bürgerkontrolle einen Betrug bei der Ungelteinnahme (Verbrauchssteuer)entdeckte und öffentlich machte. Dafür kam er für ein Jahr unter falschen Beschuldigungen ins Gefängnis, wurde dann auf eine Kaution von 500 fl freigelassen und der Stadt verwiesen, nachdem er einen Urfrieden hatte schwören müssen. Im Verlauf des Prozesses vor dem RKG wurde deutlich, daß Höckner Recht hatte. Obwohl er selber keine Beweise vorbringen konnte, da ihm die Stadt alle Papiere abgenommen hatte, weigerte sich Naumburg weiter, die Unterlagen zum Beweis von Schuld und Unschuld zur Verfügung zu stellen. |
| Laufzeit/Datum (detailliert): | 1583 - 1606 |
| Umfang: | 7 cm |
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Kontext |
| Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
| Registratur-Signatur: | H 4431 |
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URL for this unit of description |
| URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3160489 |
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