Identifikation |
| Signatur: | A 53, H Nr. 149 |
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Form-/Inhaltsangaben |
| Titel: | Moritz, Landgraf von Hessen-Kassel
Wolfgang, Erzbischof und Kurfürst von Mainz sowie sein Vogt vom Bischofstein, Philipp Falck |
| Enthält/ Darin: | Enthält: mandati Jacob Hartleben und Andreas Rübenzahl Gefängnis belangend
Die Dörfer Ober- und Niederdorla sowie Langula (südlich von Mühlhausen) gehörten dem Landgrafen von Hessen zur Hälfte und den Kurfürsten von Sachsen und Mainz zu je einem Viertel. Der Vogt des Kurfürsten von Mainz maßte sich auch bei den Untertanen dieser hessischen Dörfer die Erhebung der Türkensteuer in Höhe von 1.100 fl an, die er auf deren Protest mit Gewalt pfändete. Die Bauern Jacob Hartleben aus Oberdorla und Andreas Rübenzahl aus Niederdorla wurden gefangengesetzt, ihr Vermögen gepfändet und der schwerkranken Frau des Hartleben jede Pflege wegen der Gefangennahme ihres Mannes verweigert, so daß sie verstarb und einen drei Monate alten Säugling hinterließ. |
| Laufzeit/Datum (detailliert): | 1593 - 1597 |
| Umfang: | 1 cm |
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Kontext |
| Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
| Registratur-Signatur: | H 3775 |
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URL for this unit of description |
| URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3160473 |
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