A 53, S Nr. 217 Wolf Ernst, Johann, Heinrich, Ludwig Georg und Christoff, Grafen zu Stolberg \ \ Friedrich Wilhelm, Herzog von Sachsen, als kursächsischer Administrator zusammen mit Johann Georg, Kurfürst von Brandenburg, als Vormund der Kinder des verst. Kurfürsten Christian von Sachsen, das kur[Location: Wernigerode]

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Identifikation

Signatur:A 53, S Nr. 217

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Wolf Ernst, Johann, Heinrich, Ludwig Georg und Christoff, Grafen zu Stolberg

Friedrich Wilhelm, Herzog von Sachsen, als kursächsischer Administrator zusammen mit Johann Georg, Kurfürst von Brandenburg, als Vormund der Kinder des verst. Kurfürsten Christian von Sachsen, das kursächsische Oberhofgericht zu Leipzig sowie Dr. iur. Valentin Meder, wohnhaft zu Stolberg, Wilhelm Dietrich von Wulfferodt, Herr auf Uftrungen, und Anthonius von Kötzschau, Herr auf Schafstädt, ab 1602 Christian II., Kurfürst von Sachsen, ab 1611 Johann Georg I., Kurfürst von Sachsen
Enthält/ Darin:Enthält: citationis sive simplicis quaerelae

Diese in erster Linie gegen Kursachsen gerichtete citatio sollte den Schutz aller erworbenen Privilegien und Rechte der Grafen zu Stolberg als reichsunmittelbare Herren erreichen. Kursachsen, bestrebt, das Grafenhaus Stolberg als dem Kur- und herzoglichen Hause Sachsen untertan zu betrachten und zu behandeln, entschied an seinem Hofgericht, daß die Grafschaft und die Grafen zu Stolberg generell Kursachsen als nächste Instanz zu betrachten haben. Die Grafen zu Stolberg beklagten sich am RKG darüber, daß deshalb jeder Untertan, der etwas gegen das Grafenhaus zu fordern vermeint, sich prinzipiell an kursächsische Gerichtsbarkeit wendet, weil von vornherein klar ist, daß dort in seinem Sinne entschieden wird. So wurde Dr. Meder vorgeworfen, die Einwohner mehrerer Dörfer aufgehetzt zu haben, an die Grafen keine Türkensteuer abzuführen und im Fall von Zwangsmaßnahmen des Grafenhauses sich zum Schutz an Kursachsen zu wenden. Meder war lange Zeit gräflich stolbergischer Rat, arbeitete aber unerkannt für Kursachsen als Spion. Erst als seine wahre Identität entdeckt wurde, führte er seinen kursächsischen Landratstitel offen in seinem Wohnort Stolberg und betätigte sich als kursächsischer Ratgeber für jeden, der etwas gegen die Herrschaft Stolberg zu fordern vermeinte. Er wurde in Haft genommen, zuerst auf Schloß Stolberg, dann auf Schloß Wernigerode. Nach Strafzahlung wurde er freigelassen und flüchtete sofort nach Sangerhausen unter den Schutz des dortigen kursächsischen Amtmanns. Von dort prozessierte er am kursächsischen Oberhofgericht gegen Stolberg auf Schadensersatz u. a. mehr. Wilhelm Dietrich von Wulfferodt beanspruchte von Graf Heinrich zu Stolberg, dem Inhaber des Amtes Hohnstein, das Gut Wulfferodt bei Bischofferode, auf dem die Spiegel saßen. Nachdem sich Graf Heinrich weigerte, eine unbegründete Immission vorzunehmen, wurde am 26.07.1596 die Immission des von Wulfferodt auf Wulfferodt durch den kursächsischen Amtmann von Sangerhausen mit Hilfe von 60 Bewaffneten durchgeführt, obwohl Hohnstein kein sächsisches Lehen war. Anthonius von Kötzschau setzte ebenfalls über Kursachsen Ansprüche gegen die Grafen zu Stolberg durch, die ihm aus den Dörfern Bösenrode, Leimbach und Urbach gezahlt werden sollten.
Laufzeit/Datum (detailliert):1597 - 1619/1623 (1631)
Umfang:5 cm

Kontext

Provenienzstelle:Reichskammergericht
Registratur-Signatur:S 8586
 

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URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3146601
 
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