Identifikation |
| Signatur: | A 53, S Nr. 178 |
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Form-/Inhaltsangaben |
| Titel: | Johann, Graf zu Stolberg
Bürgermeister und Rat der Stadt Stolberg/Harz |
| Enthält/ Darin: | Enthält: mandati poenalis ad solvendum collectam cum citatione
Graf Johann zu Stolberg forderte von der Stadt Stolberg/Harz erhöhte Reichssteuern, wobei er sich auf den jüngsten Reichstagsabschied von Regensburg berief. Die Bürgerschaft akzeptierte zwar ihre Pflicht zur Erlegung der Reichssteuer, verwies aber darauf, daß sie wirtschaftlich nicht mehr in der Lage sei, die ständig erhöhten Steuerforderungen des Grafenhauses aufzubringen. Außerdem hatte der Graf die Steuererhöhung nicht pflichtgemäß angekündigt und begründet. Des weiteren wurde vernachlässigt, daß auf Grund gräflicher Schulden die Stadt Stolberg durch das kursächsische Hofgericht angewiesen wurde, einen bestimmten Steuersatz an die Witwe des gräflich stolbergischen Gläubigers Heinrich von Claußbruch, genannt Kramer, Bürger zu Leipzig, zu zahlen. Für die Wahrung der Rechte des Gläubigers saß als Gerichtsverwalter Nicophorus Kessel in Stolberg und kontrollierte die städtischen und gräflichen Steuerbewegungen. Von 1598 bis 1604 erhöhten sich die städtischen Gesamtabgaben auf das Doppelte, obwohl 1598 vertraglich mit dem Grafenhaus der Steuersatz festgelegt war. |
| Laufzeit/Datum (detailliert): | (1596, 1602) 1605 - 1608 (1610) |
| Umfang: | 2 cm |
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Kontext |
| Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
| Registratur-Signatur: | S 8503 |
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URL for this unit of description |
| URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3146562 |
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