A 53, S Nr. 143 David Sisenis (gest. 1593) für seine Ehefrau Elisabeth (gest. 1594), geb. Tell, Witwe des Hans Bruning, Bürger zu Halberstadt (Bekl.), ab 1594 Valentin Schlanstedt, Amtmann des Hochstifts Halberstadt auf Schlanstedt, wohnhaft zu Eilenstedt, für seine Ehefrau Ursula Tell, Melchior T[Location: Wernigerode]

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Identifikation

Signatur:A 53, S Nr. 143

Form-/Inhaltsangaben

Titel:David Sisenis (gest. 1593) für seine Ehefrau Elisabeth (gest. 1594), geb. Tell, Witwe des Hans Bruning, Bürger zu Halberstadt (Bekl.), ab 1594 Valentin Schlanstedt, Amtmann des Hochstifts Halberstadt auf Schlanstedt, wohnhaft zu Eilenstedt, für seine Ehefrau Ursula Tell, Melchior Tell, Bürger zu Halberstadt, Margaretha, geb. Tell, Witwe des Mag. Noha Freudemann, Pfarrer zu Querfurt, Burckhard Maye (Miehe, Mehl) für seine Ehefrau Magdalena, geb. Tell, Bürger zu Halberstadt, und Arndt Keidel für seine Ehefrau Anna, geb. Tell, Bürger zu Halberstadt, alle genannten Tell als Geschwister der o. g. Elisabeth, geb. Tell, ab 1597 auch Wobbeke, geb. Bruning, Witwe des o. g. Melchior Tell, für sich und ihre Kinder,Bürger zu Halberstadt, ab 1617 auch Catharina, geb. Tell, Witwe von Burckhardt Miehe (Mehl) d. Ä., Bürger zu Halberstadt, Andreas Mehler für seine Ehefrau Anna, geb. Tell, Jonas Grönen, Bürger zu Halberstadt, für seine Ehefrau Magdalena, geb. Tell, Heinrich Warnecke, Oberamtmann zu Gröningen, für seine Ehefrau Elisabeth, geb. Tell, Hermann Bevenrodt, Amtmann zu Oschersleben, für seine Ehefrau Catharina, geb. Tell, alle Töchter des o. g. Melchior Tell

Bernhardt Hauinhorst (Havinghorst) für seine Ehefrau Hille, geb. Bruning, Bürger zu Wesel/Rh., ausgewandert nach England, Engelbrecht von Ewrecke für seine Ehefrau Judith, geb. Bruning, wohnhaft zu Braunschweig, und Heinrich von Ewrecke für seine Ehefrau Margaretha, geb. Bruning, Bürger zu Köln/Rh., alle Ehefrauen als Schwestern des o. g. verst. Hans Bruning (Kl.), ab 1605 Dietrich Anrath in verordneter Vormundschaft für Gerhardt und Judith, Kinder des verst. Schiffers Johann von Ewrecke (Ewich), Bürger zu Köln/Rh.
Enthält/ Darin:Enthält: appellationis

Laut Ehevertrag zwischen Hans Bruning und Elisabeth, geb. Tell, sollte im Falle des Todes eines möglicherweise aus der Ehe zu erwartenden Kindes vor dem Tod der Eltern, dessen theoretischer Erbteil an die nächsten Erbberechtigten des Hans Bruning gehen. Da aus dieser Ehe nur ein Mädchen entstand, welches vor der Mutter verstarb, verlangten die hier Beklagten die halbe Erbmasse des Vermögens, welches die Mutter mit der Tochter in die Ehe mit David Sisenis brachte. Dabei hatten die hier Beklagten den inzwischen verst. Bruder des Hans Bruning, Wilhelm Bruning, Bürger zu Oldenburg, als Kläger um die Erbschaft mit angegeben. Wilhelm Bruning hatte aber nie Klage erhoben, sondern sich mit David Sisenis in der Erbsache seines Bruders gütlich geeinigt. Sowohl er als auch David Sisenis ersuchten mehrfach die erste Instanz, Wilhelm Brunings Namen aus dem Prozess zu streichen, was aber nicht passierte. Kurze Zeit später verstarb Wilhelm Bruning und auch dessen Erben erhoben keine Klage gegen Sisenis. Statt dessen erging von der ersten Instanz das Urteil, daß Sisenis den Erbanteil des verst. Kindes an die hier Beklagten und die Erben des Wilhelm Bruning auszureichen hätte, ohne Beachtung der Streichungsanträge von Wilhelm Bruning und David Sisenis. Weiterhin hatten die hier Beklagten einen Johann Bruning aus Wesel/Rh. irrtümlicherweise als Miterben angegeben. Auch hier wurde sogar von beiden Parteien die Streichung beantragt und nicht berücksichtigt, so dass auch dieser und seine Familie durch Urteil zu Erben des Hans Bruning aus Halberstadt erklärt wurden. Die erste Instanz entschied dahin, daß die hier Beklagten den kompletten Erbteil des verstorbenen Kindes erhalten sollen, und nicht wie die Erbgesetze ausweisen, der halbe Teil an die noch lebende Mutter zurückfällt. Außerdem stellte Sisenis die ganze Erbregelung des Testaments in Frage und appellierte am RKG.
Laufzeit/Datum (detailliert):(1578) 1581 - 1588 - 1598/1601 - 1607/1617 - 1620
Umfang:12 cm

Kontext

Provenienzstelle:Reichskammergericht
 

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