Identifikation |
| Signatur: | A 53, S Nr. 138 |
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Form-/Inhaltsangaben |
| Titel: | Dr. iur. Christian Schröter, Prokurator am RKG in Speyer, als verordneter Vormund der Kinder des verst. Daniel Silvius
Maria, geb. Gräfin von Mansfeld, Witwe des Landgrafen Ludwig von Hessen, in zweiter Ehe mit Graf Philipp von Mansfeld, ab 1617 die Vettern Moritz und Ludwig, Landgrafen von Hessen |
| Enthält/ Darin: | Enthält: mandati executorialis
Dr. Schröter forderte die Rückzahlung von insgesamt 1.056 fl, die Theodor Aldes, Stiefvater der Schröterschen Mündel, der Beklagten 1609 in Form von Wein geliefert hatte. Noch im Dezember 1611 stellte die beklagte Gräfin über diesen Sachverhalt eine Schuldurkunde aus. Bei Übergabe des mandati executorialis in Mansfeld am 03.10.1612 wurde dem Boten Wolfgang Stockmüller bereits mitgeteilt, daß die Beklagte im Sterben liege (was aber letztlich nicht stimmte). Im Dezember 1612 erklärte sich ihr Ehemann Graf Philipp von Mansfeld bereit, die Schuld zu zahlen, zögerte die Zahlung aber unter den fadenscheinigsten Begründungen jahrelang hinaus. Letztlich sollte die Schuld durch den Landgrafen Ludwig von Hessen-Kassel aus Mitteln überwiesen werden, die Maria von Mansfeld noch aus Hessen zu erhalten hatte. |
| Laufzeit/Datum (detailliert): | 1609 - 1618 |
| Umfang: | 4 cm |
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Kontext |
| Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
| Registratur-Signatur: | S ? |
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URL for this unit of description |
| URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3146027 |
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