A 53, S Nr. 121 Conradt Schmidt, Bürger zu Nordhausen \ \ Bürgermeister und Rat der Stadt Nordhausen sowie Jacob Eilhardt, Hans Hoffmann, Hans Bathra, Chilian Kreß, Ernesto Ernst, Hans Küchen, Hans Branderoth, Kersten Zellemann,Hans Wille, Georg Wendt, Hans Bechmann, Caspar Hammerer, Hans Schmidt[Location: Wernigerode]

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Identifikation

Signatur:A 53, S Nr. 121

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Conradt Schmidt, Bürger zu Nordhausen

Bürgermeister und Rat der Stadt Nordhausen sowie Jacob Eilhardt, Hans Hoffmann, Hans Bathra, Chilian Kreß, Ernesto Ernst, Hans Küchen, Hans Branderoth, Kersten Zellemann,Hans Wille, Georg Wendt, Hans Bechmann, Caspar Hammerer, Hans Schmidt, Andreas Pfeffer und Andreas Eigenrodt, alle Bürger und Ratsherren zu Nordhausen
Enthält/ Darin:Enthält: citationis

Am Dreikönigstag 1563 (06.01.) wurde Conradt Schmidt, Sohn des verst. Ratsherrn Melchior Schmidt, in den Rat von Nordhausen seitens der Gilde der Kaufleute aufgenommen. Der Rat funktionierte, wie meistens in Deutschland üblich, in drei Ratsregimentern. 1566, seinem zweiten Amtsjahr, wurde er bereits als Vierherr in den Rat gewählt. Üblicherweise verlor in Nordhausen kein Ratsherr sein Mandat und den erreichten Posten, wenn er nicht “wider Ehre und Redlichkeit gehandelt, und von Rechten rechtlos gemacht“ wurde. Zur Ratsübernahme 1569 wurde aber durchgesetzt, daß Schmidt seinen Posten verlor und die Gilde der Kaufleute einen Nachfolger stellen mußte, der ausdrücklich nicht Schmidt sein sollte. Gegen diese Praxis klagte Schmidt am RKG. Ursache des Ausschlusses Schmidts aus dem Rat von Nordhausen war 1568 der Verdacht des Kurfürsten August von Sachsen gegen Conradt Schmidt, ein Komplize des Landfriedensbrechers Ewald von Carlowitz gewesen zu sein, der in Nordhausen gefangengenommen und nach Dresden überstellt wurde. Nordhausen erhielt die kursächsische “Bitte“, diesbezüglich den Schmidt zu verhören. Als der Kurfürst von Sachsen Zweifel am Wahrheitsgehalt der Aussagen des Conradt Schmidt äußerte, beschloß man im Rat von Nordhausen, sich des möglicherweise zur Gefahr für die Stadt werdenden Schmidts wenigstens als Ratsmitglied zu entledigen. Schmidt, der laut Statuten der Stadt Nordhausen nicht seines Ratspostens hätte enthoben werden dürfen, klagte am RKG, und der Rat von Nordhausen, der befürchtete, daß Schmidt wieder als Ratsherr eingesetzt werden mußte, entschuldigte sich deswegen schon 1569 vorbeugend beim Kurfürsten August von Sachsen bzw. bat um dessen Unterstützung.
Laufzeit/Datum (detailliert):1498 - 1575 (1598)
Umfang:5 cm

Kontext

Provenienzstelle:Reichskammergericht
Registratur-Signatur:S 6112
 

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URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3146010
 
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