A 53, S Nr. 113 Hans Friedrich von Schierstedt, Herr auf Görzke und Mahlenzien (Bekl.) \ \ Volrath von Krosigk, Herr auf Beesen (Kl.), Hans Friedrich von Schierstedt d.Ä., erzstiftisch magdeburgischer Hauptmann auf dem Amt Giebichenstein, Wolff Friedrich von Schierstedt, die Witwe des Lazarus von[Location: Wernigerode]

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Identifikation

Signatur:A 53, S Nr. 113

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Hans Friedrich von Schierstedt, Herr auf Görzke und Mahlenzien (Bekl.)

Volrath von Krosigk, Herr auf Beesen (Kl.), Hans Friedrich von Schierstedt d.Ä., erzstiftisch magdeburgischer Hauptmann auf dem Amt Giebichenstein, Wolff Friedrich von Schierstedt, die Witwe des Lazarus von Schierstedt, Heinrich von Bülow und die Brüder Otto Busso und Andreas von Alvensleben, Herren auf Neugattersleben und Glöthe, sowie Christian Wilhelm, Markgraf von Brandenburg, als postulierter Administrator des Erzstifts Magdeburg, und seine Regierung zu Halle/S. (Moritzburg) sowie Samuel Engelbrecht als erzstiftisch magdeburgischer Möllenvogt
Enthält/ Darin:Enthält: appellationis

Schierstedt drohte die Sequestration seines Gutes Görzke. Schon während der Zeitspanne vom Prozessantrag bis zur Übergabe der Citationes an seine Gegner wurde ihm die gewaltsame Entsetzung vom Gut Görzke und Gefängnishaft angedroht. Die Ursache dieser Sequestrationsandrohung lag in einer Bürgschaft aus dem Jahr 1614. Damals bürgte Volrath von Krosigk neben Cuno von Alvensleben, Domherr zu Magdeburg, für Hans Friedrich von Schierstedt, der 2.000 Rtlr von Ludwig von Lochau, Domdechant zu Magdeburg, erhalten hatte. Nach Ludwigs Tod erbte die Hauptverschreibung dessen Bruder Georg von Lochau, Herr auf Neuhausen (bei Cottbus). 1620 erreichte Volrath von Krosigk vor der Kanzlei des Erzstifts Magdeburg mit der Behauptung, er hätte als Bürge für Hans Friedrich von Schierstedt aufkommen müssen, die Einsetzung eines Sequestors auf Schierstedts Güter. Schierstedt brachte aber in Erfahrung, daß Cuno von Alvensleben an Georg von Lochau die gesamte Schuld bezahlt hatte, weil der von Alvensleben bei Schierstedt entsprechend hoch verschuldet war und Krosigk selbst nichts bezahlt hatte. Zur Klärung dieses Sachverhalts klagte Schierstedt gegen Georg von Lochau vor dem kurbrandenburgischen Hofgericht zu Berlin. Georg von Lochau sollte nachweisen, wer ihm die 2.000 Rtlr Kredit seines Bruders Ludwig zurückgezahlt hatte. Georg von Lochau bestätigte, daß Volrath von Krosigk keine Zahlungen geleistet hatte, derentwegen er Hans Friedrich von Schierstedt beklagt hatte. Da nun seit 1620 ein Sequestor zugunsten Volraths von Krosigk die Schierstedtschen Besitzungen verwaltete und dort nach Schierstedts Angaben den Ackerbau eingestellt, das Vieh verkauft, Hopfen- und Obstgarten nicht bestellt und gepflegt sowie in den Wäldern Raubbau betrieben hatte, forderte Schierstedt Schadensersatz. Allein der Raubbau in den Wäldern wurde auf einen Schaden von ca. 10.000 Rtlrn geschätzt. Als eine Kommission vor Ort Untersuchungen anstellen sollte, floh der Krosigksche Sequestor. Trotzdem blieb es bei der einmal verabschiedeten Entscheidung der Sequestration Görzkes zugunsten des von Krosigk, weswegen sich Hans Friedrich von Schierstedt an das RKG wandte. Bis 1623 kümmerten sich das Erzstift Magdeburg und dessen Möllenvogt nicht um die Einführung des RKG-Prozesses, sondern kündigten weiter die Sequestration, Schätzung und Versteigerung Görzkes für Krosigk “und andere Gläubiger“ des Schierstedt an. Über die “anderen Gläubiger“ kann aber aus den Akten dieses Prozesses nichts gesagt werden. Lediglich bei den Brüdern von Alvensleben auf Neugattersleben wird ersichtlich, daß Forderungen erhoben wurden, die aus Schierstedts Vormundschaftstätigkeit für sie erwuchsen.
Laufzeit/Datum (detailliert):1614 - 1624
Umfang:5 cm

Kontext

Provenienzstelle:Reichskammergericht
Registratur-Signatur:S 5940
 

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URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3146002
 
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