A 53, S Nr. 110 Hans Friedrich von Schierstedt d.J. (Schirstat), Herr auf Görzke (Bekl.), als Vormund der Söhne des verst. Gebhardt von Alvensleben, Herr auf Neugattersleben, Friedeburg und Calbe/S. \ \ Bauern und Kotsassen zu “Hohndorf (Hahndorf)“, Löbnitz und Glöthe, alle Dörfer im Amt Neugatte[Location: Wernigerode]

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Identifikation

Signatur:A 53, S Nr. 110

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Hans Friedrich von Schierstedt d.J. (Schirstat), Herr auf Görzke (Bekl.), als Vormund der Söhne des verst. Gebhardt von Alvensleben, Herr auf Neugattersleben, Friedeburg und Calbe/S.

Bauern und Kotsassen zu “Hohndorf (Hahndorf)“, Löbnitz und Glöthe, alle Dörfer im Amt Neugattersleben (Kl.)
Enthält/ Darin:Enthält: appellationis

Hans Friedrich von Schierstedt wurde von der Witwe des Gebhardt von Alvensleben, Sophie, geb. von Mandelsloh, bevollmächtigt, juristisch die Interessen ihrer noch unmündigen Söhne auf Neugattersleben wahrzunehmen. Gegen seine Forderungen der Gestaltung der Fron- u.a. Dienste klagten die Untertanen der o.g. Dörfer. Der Forderung der Untertanen entsprach der Gerichtsspruch der ersten Instanz. Es wurde festgelegt, daß das Fronregister, das Ludolf von Alvensleben 1574 beim Ankauf des Gutes Neugattersleben von der Stadt Magdeburg, dem Verkäufer, übergeben wurde, Gültigkeit behält. Da im Fronregister andere Dienste, wie Pflug-, Eggen-, Fuhr- und Hutdienste, die noch zu Lebzeiten Gebhardts von Alvensleben geleistet wurden, nicht registriert waren und Hans Friedrich von Schierstedt die dazugehörigen schriftlichen Unterlagen nicht beibringen konnte, appellierte er am RKG.
Laufzeit/Datum (detailliert):1574 - 1613
Umfang:1 cm

Kontext

Provenienzstelle:Reichskammergericht
Registratur-Signatur:S 5937
 

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