Identifikation |
| Signatur: | A 53, S Nr. 108 |
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Form-/Inhaltsangaben |
| Titel: | Gebhardt von Schierstedt (Schirstat), Herr auf Paplitz bei Tucheim
Kanzlei des Erzstifts Magdeburg zu Halle/S. (Moritzburg)
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| Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis die Abschaffung des Hauspredigers betreffend
Der Pfarrer von Tucheim und Paplitz hieß Martin Lentz. Dieser Pfarrer wurde als Unruhestifter, zänkisch und streitsüchtig beschrieben, weswegen er schon juristisch anderweitig belangt wurde. Da er bei den verschiedenen Prozessen Partei für die Gegner des Gebhardt von Schierstedt nahm, stellte dieser für seine Familie und das Rittergut Paplitz mit Hilfe des Konsistoriums zu Wittenberg einen eigenen Pfarrer ein. Lentz erwirkte daraufhin von der Kanzlei des Erzstifts Magdeburg die Weisung an Schierstedt, daß dieser den Hausprediger abzuschaffen hatte. Obwohl Schierstedt der Weisung dem Buchstaben nach Folge leistete, wurde ihm eine Strafe von 1.000 Rtlrn auferlegt, weil er den Pfarrer nicht entlassen, sondern als Hauslehrer für seine Kinder behalten hatte.
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| Laufzeit/Datum (detailliert): | 1610 - 1616 |
| Umfang: | 7 cm |
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Kontext |
| Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
| Registratur-Signatur: | S 5935 |
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URL for this unit of description |
| URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3145997 |
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