A 53, S Nr. 98 Hans Friedrich von Schierstedt (Schirstat), Herr auf Görzke und Mahlenzien (Bekl.) \ \ Theophil von Grabau (Grabow, Grabaw), Herr auf Mahlenzien, für sich und seine Ehefrau Elisabeth, geb. von Schierstedt (Kl.), 1585-1613 (Akte)[Location: Wernigerode]

Archive plan context


Identifikation

Signatur:A 53, S Nr. 98

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Hans Friedrich von Schierstedt (Schirstat), Herr auf Görzke und Mahlenzien (Bekl.)

Theophil von Grabau (Grabow, Grabaw), Herr auf Mahlenzien, für sich und seine Ehefrau Elisabeth, geb. von Schierstedt (Kl.)
Enthält/ Darin:Enthält: appellationis

Der Streit ging um die Zuständigkeit beim Damm- und Brückenbau um und bei Mahlenzien. Die Streitpunkte und Regelungen der ersten Instanz waren im einzelnen: 1. Grabau wollte ein Viertel des Dammes um Mahlenzien erbauen und pflegen, Schierstedt sollte drei Viertel übernehmen. Grabau forderte weiterhin, daß eine Kommission, bestehend aus Christoff von Brietzke, David von Hünicke und Joachim von Randau, die Zuständigkeit für die Bauabschnitte festlegen und überwachen soll. Ebenfalls sollen alle Grenzsteine und Mahlbäume überprüft und gegebenenfalls neu aufgestellt werden. 2. Hans Friedrich von Schierstedt hatte in jüngster Vergangenheit eine Brücke im Damm bei Mahlenzien erneuert und dabei diese einst einfache Brücke in eine Zugbrücke umgebaut. Diese weit kostenaufwendigere Brücke sollte Grabau ebenfalls mit einem Viertel erhalten helfen. Da dieser aber sein Einverständnis zur Modernisierung in eine Zugbrücke nicht gegeben hatte, sollte er nur ein Viertel der Kosten für eine einfache Brücke übernehmen. 3. Ein weiterer Streitpunkt war ein Waldstück mit Fichtenbewuchs, das Grabau 1585 aufgeforstet haben will. Grabau sollte dafür den Beweis erbringen, ansonsten soll eine Neuvermessung erfolgen, die die Nutzungsanteile der streitenden Parteien neu regelt. Bis dahin wurde die Nutzung dieses Waldbestandes für beide Parteien verboten. 4. In bezug auf Regelungen für das Dorf Mahlenzien soll Schierstedt den Grabau in Kenntnis setzen; Grabau darf aber keine notwendigen Neuregelungen ohne schwerwiegende Gründe verhindern. 5. Der Kirchenbau im Dorf wird beiden Parteien nach ihren Angaben zugebilligt und festgelegt, daß keiner in dieser Sache dem anderen Forderungen stellen darf, die die angegebenen Freiwilligkeiten übersteigen. 6. Das Vorhaben Schierstedts, eine Ziegelscheune zu errichten, wird zwar von Grabau angefochten, von der ersten Instanz aber bewilligt. Ein zusätzlicher Streitpunkt war die Errichtung einer Schäferei durch Hans Friedrich von Schierstedt, die nach Grabaus Aussage zu groß und zu teuer und ohne sein Wissen die alte Schäferei ersetzte, an der er ebenfalls mit einem Viertel beteiligt war. Die von Schierstedt geforderte Kostenbeteiligung konnte Grabau nicht aufbringen, bestand aber auf seine Schäfereianteile mit 150 Schafen, die die erste Instanz bewilligte. Hans Friedrich von Schierstedt appellierte am RKG, da er sich durch die Kompromißlösungen der ersten Instanz in seiner Wirtschaftsführung in Mahlenzien behindert und benachteiligt sah.
Laufzeit/Datum (detailliert):1585 - 1612 (1613)
Umfang:10 cm

Kontext

Provenienzstelle:Reichskammergericht
Registratur-Signatur:S 5926
 

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URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3145987
 
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