A 53, S Nr. 95 Gerhardt Schimmelmann, Stadtvogt und Ratskämmerer zu Quedlinburg (Bekl.) \ \ Hermann Kaufmann, Bürger und Stiftsorganist zu Quedlinburg (Kl.), 1618-1624 (Akte)[Location: Wernigerode]

Archive plan context


Identifikation

Signatur:A 53, S Nr. 95

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Gerhardt Schimmelmann, Stadtvogt und Ratskämmerer zu Quedlinburg (Bekl.)

Hermann Kaufmann, Bürger und Stiftsorganist zu Quedlinburg (Kl.)
Enthält/ Darin:Enthält: appellationis

Im März 1618 einigten sich Kaufmann und Schimmelmann dahin, daß Schimmelmann die Traufe seines neu erbauten Wohnhauses in den Hof des Kaufmann leiten durfte, allerdings mit der Auflage, dort keinen Schaden anzurichten. Dafür erhielt Kaufmann 2 Wispel Weizen, 1,5 Wispel Gerste und verschiedene Kleidungsstücke. Als im Bauverlauf 1618 Schimmelmann zum Grundstück des Kaufmann Fenster einbauen ließ und über die Traufe der Hof des Kaufmann geflutet wurde, kam es zum Rechtsstreit. Die erste Instanz gewährte Schimmelmann den Fensterbau mit der Auflage, daß die Fenster keinen freien Blick auf den Nachbarhof gewährten und auch nicht so zu öffnen waren, daß Unrat auf Kaufmanns Hof geworfen werden könne. Allerdings verbot die erste Instanz die Traufe, wenn Schäden, die offensichtlich durch Baumängel eintraten, entstehen würden. Als dieses Schäden im Prozessverlauf tatsächlich eintraten, sollte Schimmelmann
200 Rtlr Strafe zahlen und für eine fachgerechte Traufe sorgen. Schimmelmann appellierte am RKG dahin, daß er auf das Traufrecht bestand, weil es ihm Kaufmann einmal gewährt hatte, ohne die Schadensfrage zu stellen.
Laufzeit/Datum (detailliert):1618 - 1624
Umfang:9 cm

Kontext

Provenienzstelle:Reichskammergericht
Registratur-Signatur:S 5883
 

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URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3145984
 
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