Z 44, C 5h Nr. 5 Bd. I, Bl. 9-10 Schreiben, dass in der Regel alle Bestallungen, ausgenommen die geistlichen, in der Kanzlei ausgefertigt werden, auch Hof- und Justizbestallungen - die geistlichen Bestallungen werden vom Konsistorium expediert (beschleunigt) - Bestallungen der Mitglieder der hochf[Location: Dessau]

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Identifikation

Signatur:Z 44, C 5h Nr. 5 Bd. I, Bl. 9-10

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Schreiben, dass in der Regel alle Bestallungen, ausgenommen die geistlichen, in der Kanzlei ausgefertigt werden, auch Hof- und Justizbestallungen - die geistlichen Bestallungen werden vom Konsistorium expediert (beschleunigt) - Bestallungen der Mitglieder der hochfürstlichen Kammer und der fürstlichen Diener werden von der fürstlichen Kammer allein expediert (dazu ein Schreiben an die fürstliche Rentkammer)
Laufzeit/Datum (detailliert):1795
 

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