L 91, Nr. 911 Vollzug von Maßregeln der Besserung, Sicherung und Heilung, die mit Freiheitsentziehung verbunden sind, hier: Vollstreckung von Maßregeln - Einzelfälle, 1995-1998 (Akte)

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Identifikation

Signatur:L 91, Nr. 911

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Vollzug von Maßregeln der Besserung, Sicherung und Heilung, die mit Freiheitsentziehung verbunden sind, hier: Vollstreckung von Maßregeln - Einzelfälle
Geburtsdatum:10/18/1975
Enthält/ Darin:Enthält u.a.: Konsequenzen aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16.03.1994 zur Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.- Verlegung von Gefangenen, die rechtskräftig zu einer freiheitsentziehenden Maßregel nach den §§ 63, 64 StGB verurteilt worden sind, in das zuständige Landeskrankenhaus.- Langzeiturlaub bei Unterbringung nach § 64 StGB.- Zustimmung der Vollstreckungsbehörd zu der Gewährung von Freigang, offenem Vollzug und Urlaub.- Unzulänglichkeiten bei der Überwachung dess Fernmeldeverkehrs im Landeskrankenhaus Uchtspringe.- Psychiatrieausschuss: "Kinder- und Jugendpsychiatrie in Sachsen-Anhalt".
Laufzeit/Datum (detailliert):1995 - 1998

Kontext

Provenienzstelle:Generalstaatsanwaltschaft Naumburg
Registratur-Signatur:4423-1-, Band 2
 

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URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2850341
 
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