A 53, E Nr. 64 Bd. 2 Bürgermeister und Rat der Stadt Erfurt (Kläger) \ Wolfgang, Kurfürst und Erzbischof von Mainz, sowie Johann Leonhard, Bürger zu Erfurt und Arnstadt, Syndicus des Herzogs Johann Kasimir von Sachsen, ab 1601 Johann Adam, Kurfürst und Erzbischof von Mainz, ab 1604 Johann Schweick[Location: Wernigerode]

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Identifikation

Signatur:A 53, E Nr. 64 Bd. 2

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Bürgermeister und Rat der Stadt Erfurt (Kläger)
Wolfgang, Kurfürst und Erzbischof von Mainz, sowie Johann Leonhard, Bürger zu Erfurt und Arnstadt, Syndicus des Herzogs Johann Kasimir von Sachsen, ab 1601 Johann Adam, Kurfürst und Erzbischof von Mainz, ab 1604 Johann Schweickhard, Kurfürst und Erzbischof von Mainz (Beklagte)
Enthält/ Darin:Enthält: appellationis

1596 wandte sich Herzog Johann Kasimir von Sachsen an den Bürgermeister und Rat der Stadt Erfurt mit dem Rechtshilfeersuchen gegen seinen Syndicus Johann Leonhard, da der Leonhard dem Herzog noch Schulden in Höhe von 1.272 Gulden 19 Groschen 3 Pfernnig zu zahlen hatte. Mit der Vertretung des Herzogs wurde sein Geleitsmann Martin Jacobi in Erfurt beauftragt. Bis Ende 1596 erhielt Leonhard, der die Schulden zugab, dreimal von der Stadt eine Zahlungsfrist gestellt. Danach wurde am 23. Dezember 1596 das Haus des Leonhard in Erfurt gepfändet. Leonhard akzeptierte die Vorgehensweise, auch wenn sie zu seinem Nachteil war. In Erfurt gab es verschiedene gleichgelagerte Prozesse, die dann vor dem Hofgericht in Mainz anhängig gemacht wurden. Da Kurmainz seinen Einfluß auf die Stadt Erfurt zu stärken gedachte, gingen die Prozesse dort meistens gegen Erfurt aus, so dass Erfurt den Entscheid am Reichskammergericht suchen mußte. So gingen bis zur endgültigen Entscheidung viele Jahre dahin. Das war wohl auch der Grund, weshalb Leonhard auch diesen Weg beschritt. Die Stadt Erfurt sprach im Bezug auf Leonhard davon, dass er von solchen Erfurter Bürgern dazu aufgehetzt wurde. Jedenfalls mußte Erfurt erneut zum Schutz seiner Privilegien an das Reichskammergericht appellieren, denn Kurmainz hatte auch in diesem Fall keine Jurisdiktionsbefugnis.
Laufzeit/Datum (detailliert):1589 - 1613

Kontext

Provenienzstelle:Reichskammergericht
Registratur-Signatur:E 1647
 

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URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2637658
 
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