A 53, C Nr. 1 Hieronimus Capito, die Brüder Daniel, Stadtmeister von Hagenow, und Friedrich Hecker als Vormünder für Philipp Capito, Sohn des verst. Dr. David Capito, Anwalt am Reichskammergericht zu Speyer (Kläger) \ \ Heinrich von Salza, Herr zu Ascherode, kurfürstlich brandenburgischer Rat und[Location: Wernigerode]

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Identifikation

Signatur:A 53, C Nr. 1

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Hieronimus Capito, die Brüder Daniel, Stadtmeister von Hagenow, und Friedrich Hecker als Vormünder für Philipp Capito, Sohn des verst. Dr. David Capito, Anwalt am Reichskammergericht zu Speyer (Kläger)

Heinrich von Salza, Herr zu Ascherode, kurfürstlich brandenburgischer Rat und Hauptmann zu Neundorf, ab 1596 sein Sohn Tobias von Salza und Schwiegersohn Jobst von Werder, Obristleutnant des Herzogs von Braunschweig, gefallen 1600 in den Niederlanden, dann für dessen Witwe Margaretha, geb. von Salza, und ihre 3 unmündigen Söhne als Vormünder Stats von Münchhausen, Jobst von Weyhe, Harmen Bock und Ottrab von Landsberg, ab 1601 auch Otto von Pest, Schwiegersohn des Heinrich von Salza, in spanischen Kriegsdiensten in den Niederlanden (Beklagte)
Enthält/ Darin:Enthält: Klage wegen ausstehenden Honorars und Unkostenerstattung
1581 simplicis querelae in puncto executorialium

Dr. David Capito vertrat Heinrich von Salza ab 1560 in seinen Rechtsstreitigkeiten vor dem Reichskammergericht. Dafür sollte er mit 40 Goldgulden jährlich entlohnt werden plus den anfallenden Unkosten und Spesen. Von 1565 an erfolgte keine Be- zahlung mehr. 1573 verstarb Dr. D. Capito und seine Witwe strengte über die bestallten Vormünder eine Klage am Reichskammergericht zur Nachzahlung des Honorars und zum Begleich der Auslagen an. Insgesamt handelte es sich um 427 Gulden 24 Kreuzer. Am 05.02.1581 entschied das Reichskammergericht positiv für die Capito-Erben. Da aber bis 1596 keine Zahlung erfolgte, strengte der inzwischen mündige Philipp Capito, inzwischen ebenfalls Anwalt am Reichskammergericht, gegen die Erben des inzwischen auch verstorbenen Heinrich von Salza die Fortsetzung des Prozesses zur Durchsetzung des 1581 gefällten Urteils an. Das Erbe des Heinrich von Salza ging nach dessen Tod zu drei gleichen Teilen an seinen Sohn und die verheirateten Töchter. Während 1599 Tobias von Salza seinen Anteil bezahlte und aus dem Verfahren ausschied, als Gegenleistung noch im Capito-Besitz befindliche Familiendokumente zurückbekam, standen die Zahlungen der Schwiegersöhne des Heinrich von Salza noch aus. Beide befanden sich im Krieg in den Niederlanden. 1600 ging die Nachricht ein, dass Jobst von Werder ums Leben gekommen war. Er hinterließ eine Witwe mit 3 unmündigen Söhnen und einer Schuldenlast, die weit höher war, als dass sie mit den Erträgen des Lehens vom Herzog von Braunschweig beglichen werden könnten. Um die Familie vor dem totalen Ruin zu retten, versuchte Heinrich Julius, postulierter Bischof von Halberstadt und Herzog von Braunschweig-Lüneburg, zwischen den Gläubigern zu vermitteln, aber ohne großen Erfolg. Auch Philipp Capito bestand gestorbenauf seinen Forderungen, war aber bereit abzuwarten. Der zweite Schwiegersohn, Otto von Pest, kümmerte sich um den Prozess zunächst gar nicht. Er mußte erst 1601 gesondert aufgefordert werden, zu dieser Schuldsache Stellung zu nehmen, da er in Kriegsdiensten nirgends zu erreichen war.
Laufzeit/Datum (detailliert):1560 - 1604
Umfang:4 cm

Kontext

Provenienzstelle:Reichskammergericht
Registratur-Signatur:C 186
 

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URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2631217
 
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