Identifikation |
Signatur: | A 53, C Nr. 4 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Constantin Casselmann ( 1579/80) und seine Söhne Ernst, Johann Albert und Andreas Friedrich, Bürger zu Erfurt (Kläger)
Joachim Friedrich, postulierter Administrator des Erzstiftes Magdeburg, Markgraf zu Brandenburg, Bürgermeister und Rat der Stadt Halle/S. sowie Martin B(r)uchbach, Sekretär des Administrators und Bürger zu Halle/S. (Beklagte) |
Enthält/ Darin: | Enthält: supplicationis
Constantin Casselmann vererbte auf Grund seines hohen Alters sein Pfannwerk und Wohnhaus zu Halle/S. an seine Söhne. Der Akt wurde ordentlich vom Kurfürstlich Mainzischen Gericht in der Stadt Erfurt vollzogen. Mit diesem Dokument beantragten die Casselmann-Söhne ihre Belehnung mit dem väterlichen Besitz beim Rat der Stadt Halle. Dem ältesten Sohn Ernst die beiden anderen wurden erst 1578 volljährig wurde aber die Übergabe der väterlichen Erbschaft verweigert. Statt dessen wurde auf Befehl Joachim Friedrichs dessen Sekretär Bruchbach in diesen Besitz immittiert. Am 20.12.1577 wurde Constantin Casselmann de facto enteignet, obwohl er, Constantin, diesen Besitz vom Vorgänger Joachim Friedrichs für treue Dienste als Geheimer Sekretär für sich und seine Leibeserben erhielt. Für die Enteignung gab es keinen Grund, auch keine Gerichtsverhandlung. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1573 - 1581 |
Umfang: | 3,5 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | C 324 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2631214 |
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