A 53, E Nr. 79 Johann Melchior Kniphoff, Dekan, und alle anderen Lehrer am Kollegium Saxonicum der Universität Erfurt, sowie die Erben des Stifters Joachim Ludwig, Christoff Heinrich, Johann Christoff und Friedrich Ludwig Brandis, Bürger zu Hildesheim (Kläger) \ \ Rektorat der Universität Erfurt [Location: Wernigerode]

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Identifikation

Signatur:A 53, E Nr. 79

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Johann Melchior Kniphoff, Dekan, und alle anderen Lehrer am Kollegium Saxonicum der Universität Erfurt, sowie die Erben des Stifters Joachim Ludwig, Christoff Heinrich, Johann Christoff und Friedrich Ludwig Brandis, Bürger zu Hildesheim (Kläger)

Rektorat der Universität Erfurt sowie Johann Hermann von Sohde (Beklagte)
Enthält/ Darin:Enthält: appellationis

Das Kollegium Saxonicum wurde 1521 von Dr. Tilemann Brandis, Kanonikus des Hochstifts und Senior der Kollegiatskirche St. Crucis in Hildesheim, in Erfurt gestiftet. In diesem Kollegium sollten Studenten, die gebürtige Hildesheimer waren, in Erfurt ihre Studien fortsetzen können. Dazu wurden 8 Personen zur Führung bestallt, von denen einer für jeweils 5 Jahre als Dekan die Geschäfte führen sollte. Die Wahl für das Amt des Dekans durften nur die genannten 8 Personen vornehmen und niemand von außerhalb hatte dort Mitspracherecht. Ein¬greifen durfte nur die Stifterfamilie. 1603 übergab Magister Mauritius von Sohde, Kanonikus des Hildesheimer Hochstifts, an Dr. Johann Brandis, dem Patron des Kollegiums, 1.200 Reichstaler. Diese sollte er für das Kollegium einsetzen und jährlich 60 Reichstaler Zins an von Sohde zahlen. Nach von Sohdes Tod sollten die Zinsen dem Kollegium zugute kommen. Es wurde vereinbart, dass die Familie von Sohde auch in Zukunft daraus keine Privilegien für sich ableiten durfte. Mauritius von Sohde sah sich der "liberalen" Studentenschaft des Kollegiums freundschaftlich verbunden. Nicht so sein Nachfahre Johann Hermann. Er beanspruchte das Dekanat seit 1649 und nach Scheitern erneut ab 1654, obwohl er kein Kollegiumsmitglied war. Da er aber Unterstützung sowohl beim Kurfürsten Johann Philipp von Mainz als auch bei einer dazu verordneten kaiserlichen Untersuchungskommission fand, wurde er 1655 von außen mit Unterstützung der Universitätsleitung zum Dekan ernannt.
Die Akten sind nicht quadranguliert, auch das Protokoll ist nicht ausgefüllt, so dass zum Verlauf der weiteren Geschehnisse nichts gesagt werden kann.
Laufzeit/Datum (detailliert):1521 - 1656
Umfang:1 cm

Kontext

Provenienzstelle:Reichskammergericht
Registratur-Signatur:E 1663
 

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URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2631195
 
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