Identifikation |
| Signatur: | A 53, E Nr. 68 |
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Form-/Inhaltsangaben |
| Titel: | Bürgermeister und Rat der Stadt Erfurt (Kläger)
Bürgermeister und Räte der Städte Naumburg, Nürnberg, Ulm, Speyer und Straßburg (Beklagte) |
| Enthält/ Darin: | Enthält: compulsoriales ad edendum veteres imperii recessus et matriculas Die Stadt Erfurt hatte in Erfahrung gebracht, dass in den Archiven der o.g. Städte Schriftstücke lagern, die beweisen könnten, dass Erfurt als freie Reichsstadt schon vor 1500 gilt. In ihrem Streit mit dem Erzbistum Mainz um die vornehmlich juristischen, aber auch anderen Privilegien, die sich aus dem Status einer freien Reichsstadt ableiten, ließe sich der Streit zugunsten Erfurts ausfechten, wenn die o.g. Städte am Reichskammergericht ihre Beweisstücke vorlegten. So ist dieses Unternehmen mehr als ein Rechtshilfeersuchen als eine Klage gegen o.g. Städte zu verstehen. Dieses Erfurter Ansinnen wurde vom Reichskammergericht unterstützt, und die Städte Nürnberg, Speyer und Straßburg lieferten Beweismaterial. Ulm dagegen meldete, dass nichts gefunden wurde. Von Naumburg liegt nichts vor. |
| Laufzeit/Datum (detailliert): | 1467 - 1606 |
| Umfang: | 2 cm |
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Kontext |
| Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
| Registratur-Signatur: | E 165 |
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URL for this unit of description |
| URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2631184 |
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