A 53, E Nr. 65 Bürgermeister und Rat der Stadt Erfurt sowie Hans Schneider als Kurator für Clara, Witwe des Claus Klugel, geb. Weyland, beide aus Großvargula (Kläger) \ \ Wolfgang, Kurfürst und Erzbischof von Mainz, sowie Andreas Weyland aus Großvargula, ab 1601 Johann Adam, Kurfürst und Erzbisch[Location: Wernigerode]

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Identifikation

Signatur:A 53, E Nr. 65

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Bürgermeister und Rat der Stadt Erfurt sowie Hans Schneider als Kurator für Clara, Witwe des Claus Klugel, geb. Weyland, beide aus Großvargula (Kläger)

Wolfgang, Kurfürst und Erzbischof von Mainz, sowie Andreas Weyland aus Großvargula, ab 1601 Johann Adam, Kurfürst und Erzbischof von Mainz, ab 1604 Johann Schweickhard, Kurfürst und Erzbischof von Mainz (Beklagte)
Enthält/ Darin:Enthält: appellationis

Dieser erneute Jurisdiktionsstreit zwischen Erfurt und Mainz hatte seine Ursache im Streit zwischen Witwe Clara Klugel und Andreas Weyland, wo unter Erfurter Gerichtsbarkeit für die Witwe entschieden wurde. Danach hatte Andreas Weyland Land an die Witwe zurückzugeben und mit ihr über eine noch auszuhandelnde Geldsumme für die Nutzung dieses Landes seit dem Tod seiner Ehefrau bis zum Übergabezeitpunkt einen Vergleich zu schließen. Auf die Appellation des Andreas Weyland am Hofgericht in Mainz wurde für ihn entschieden und Erfurt sah sich genötigt, erneut einen Jurisdiktionsstreit vor dem Reichskammergericht zu führen, da Großvargula seit 1385 der Stadt Erfurt gehörte, mit allen Rechten vom Deutschen Orden abgekauft. Damit hatte Mainz dort keinerlei Rechte.
Laufzeit/Datum (detailliert):1589 - 1605
Umfang:4 cm

Kontext

Provenienzstelle:Reichskammergericht
Registratur-Signatur:E 1648
 

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URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2631181
 
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