Identifikation |
Signatur: | A 53, D Nr. 23 |
Frühere Signaturen: | A 53, C Nr. 23 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Ludwig von Döben, Herr auf Döben (Beklagte)
Georg von Karlewitz, Domdechant zu Meißen und Domherr des Erzbistums Magdeburg, als Vormund der Tochter des verst. Cuno von Döben, der Ehefrau des Joseph Benothaler und ihrer Schwester Anna, (Kläger)) |
Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis
1583 wurde Georg von Döben verpflichtet, für die Töchter seines Bruders Cuno 2.000 Taler Ausstattungsgeld zu zahlen. Dafür mußte er als Sicherheit seinen Besitz einsetzen. Nach dem Tod des Georg von Döben erbt sein Nachfolger Ludwig. Dabei würde aber auf Weisung der Kanzlei des Erzbistums Magdeburg vom Hauptmann von Calbe/S. ein Teil der Erbschaft als Bezahlung der noch ausstehenden Schuld an Georg von Karlewitz für seine Mündel gegeben werden. Während ersteres noch akzeptiert wurde, wehrt sich Ludwig von Döben gegen die Folgemaßnahme. Auf Grund der nicht mehr kontrollierten Forderung einer weiteren Zahlung von 7 Hufen Land, einer Kote und 2/3 Anteils an einer Sohle zu Groß Salza (Schönebeck-Salzelmen) und einer Breite (Obstgarten), weil angeblich der vom von Döben requirierte Besitz nicht dem geforderten Wert entsprach, wird auf Urteil der Kanzlei des Erzstifts Magdeburg auch diese Forderung des von Karlewitz positiv beschieden und soll aus dem Besitz des Ludwig von Döben ausgegliedert werden. Ludwig von Döben verstarb vor Prozessende 1595 in Halle/S.. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1583 - 1597 |
Umfang: | 3 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | D 1380 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2631154 |
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