Identifikation |
Signatur: | A 53, D Nr. 2 |
Frühere Signaturen: | A 53, C Nr. 2 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Sebastian Dambeck, Diener des Ludolf von Saldern, "Junker im Braunschweigischen" und bei Cochstedt (Kläger)
Curt von Schierstedt, Herr auf Cochstedt (Beklagte) |
Enthält/ Darin: | Enthält: citationis wegen Landfriedensbruch
Am 22.10.1569 überfiel im Wald bei Cochstedt der Junker Curdt von Schierstedt den Diener seines Schwagers, Sebastian Dambeck, der dort auf Befehl seines Herrn, Ludolf von Saldern, Vogelfallen stellte. Dieser Überfall war die Eskalation eines seit 1565 schwelenden Konflikts. Dambeck war ursprünglich ein Diener des Curdt von Schierstedt und aus nur unklar mit "Unzucht" von diesem benannten Vorgehen in Ungnade gefallen. Dambeck wechselte zum Bruder Jacob von Schierstedt. Auch dort verfolgte ihn der Haß seines ehemaligen Herrn. Curdt setzte über Schiedsspruch Erzbischof Sigismunds von Magdeburg durch, dass auch sein Bruder den Dambeck entlassen mußte, obwohl Jacob von Schierstedt den Mann sehr gern als Diener behalten hätte. Um Dambeck zu helfen, vermittelte ihn Jacob von Schierstedt an seinen Schwager Ludolf von Saldern, der zwar als Junker im Braunschweigischen ansässig war (nicht genauer bezeichnet), aber durch seine Frau und auch durch Finanzhilfen an seine Schwäger verschiedene Rechte an Territorien der Cochstedter Güter hatte. Trotzdem erreichte Curdt von Schierstedt bei der Kanzlei des Bistums Halberstadt die Entscheidung, dass Dambeck aus Cochstedt zu entfernen sei (1568). Ludolf von Saldern brachte darauf den Dambeck auf seinen Stammgütern unter. Ein Jahr später erhielt Sebastian Dambeck den Auftrag, im Wald von Cochstedt, auf den der von Saldern die Rechte erworben hatte, Vogelfallen zu stellen. Dabei kam es zu dem o.g. Mordanschlag. Nachdem Curdt von Schierstedt dem Sebastian Dambeck den Bart skalpiert hatte, hielt er ihn für tot und ließ ihn im Wald liegen. Dambeck erholte sich jedoch und konnte nach den Saldernschen Gütern entkommen. Von dort wurde die Klage am Reichskammergerich eingereicht. Trotzdem versuchte Curdt von Schierstedt mit Waffengewalt, den Dambeck noch einmal in die Hände zu bekommen, was aber fehlschlug. Am Reichskammergericht leugnete Curdt von Schierstedt nicht den Überfall, wohl aber die Absicht der Ermordung des Sebastian Dambeck. Ebenso leugnete er, davon Kenntnis gehabt zu haben, dass die Familie von Saldern, und alle ihre Bediensteten eingeschlossen, seit 1565 ein besonderes Schutzprivileg von Kaiser Maximilian II. innehatte. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1565 - 1575 |
Umfang: | 8 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | D 179 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2631119 |
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