A 53, B Nr. 43 Georg Bernclaus, Bürger zu Halberstadt als Kurator der Margarete Frauenhöfer, Witwe des Heinrich Neuborn, ab 1643: Andreas Mye für seine Frau Emerentia Neuborn, Ludwig Schrader für sich und seine Tochter Margerita und Schneidermeister Gabriel Hübner für sich und dann als Kurator all[Location: Wernigerode]

Archive plan context


Identifikation

Signatur:A 53, B Nr. 43

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Georg Bernclaus, Bürger zu Halberstadt als Kurator der Margarete Frauenhöfer, Witwe des Heinrich Neuborn, ab 1643: Andreas Mye für seine Frau Emerentia Neuborn, Ludwig Schrader für sich und seine Tochter Margerita und Schneidermeister Gabriel Hübner für sich und dann als Kurator aller Neuborn-Erben, alle Bürger zu Halberstadt (Kläger)

Christian, postulierter Administrator des Bistum Halberstadt, Herzog von Braunschweig-Lüneburg, ab 1641: Leopold Wilhelm, postulierter Bischof von Halberstadt, Herzog von Österreich, ab 1650: Friedrich Wilhelm III., Kurfürst von Brandenburg als Fürst von Halberstadt (Beklagte)
Enthält/ Darin:Enthält: mandati executorialis cum clausula

Streitgegenstand waren 3,75 Hufen Ackerland, eine Wiese und eine Weide bei Dardesheim plus ausstehende Zahlungen von Pachtgeldern. Bis 1660 belief sich der geschätzte Streitwert auf ca. 4.000 Taler. Heinrich Neubauer konnte 1581 oben genannte Güter dem Mathias Botticher abnehmen. Der darauf folgende Rechtsstreit, der damals bereits bis vor das Reichskammergericht ging, wurde 1588 positiv für Neuborn entschieden. Da aber die Urteilsvollstreckung nicht passierte, wandte sich 1618 Georg Bernclaus und die Witwe des Heinrich Neuborn erneut an das Reichskammergericht. Bis 1623 wurde dort das Urteil erneut bestätigt und Herzog Christian von Braunschweig-Lüneburg, als postulierter Administrator des Stiftes Halberstadt aufgefordert, das Urteil zu vollstrecken, was aber nicht erfolt ist. 1641 ging deshalb der Reichskammergerichts-Prozess weiter. Inzwischen war Erzherzog Leopold Wilhelm von Österreich der postulierte Bischof zu Halberstadt, der sich für diese Angelegenheit nicht zuständig fühlte. Das Ende des 30-jährigen Krieges brachte 1648/50 die politische Veränderung, dass das Bistum Halberstadt als weltliches Fürstentum zum Kurfürstentum Brandenburg kam. Auch Kurfürst Friedrich Wilhelm III. reagierte ähnlich wie seine Vorgänger in Halberstadt. Man akzeptierte verbal das Reichskammergerichtsurteil, setzte die Exekution aber mit der Begründung aus, dass für das Urteil keine akzeptablen Beweise durch das Reichskammergericht vorlägen und auch die acta priora nicht mehr auffindbar wären.
Laufzeit/Datum (detailliert):1611 - 1686
Umfang:3 cm

Kontext

Provenienzstelle:Reichskammergericht
Registratur-Signatur:B 3119
 

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URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2621698
 
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