A 53, A Nr. 23 Johann Friedrich von Alvensleben, Braunschweig-Wolfenbüttelscher Hofrat, Kurbrandenburgischer, dann auch Königlich Preußischer Geheimer Rat, und sein Bruder Carl August von Alvensleben, Braunschweig-Hannoverscher Hofmeister und Assessor, beide Erben des Ludolf von Alvensleben, Herr

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Identifikation

Signatur:A 53, A Nr. 23

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Johann Friedrich von Alvensleben, Braunschweig-Wolfenbüttelscher Hofrat, Kurbrandenburgischer, dann auch Königlich Preußischer Geheimer Rat, und sein Bruder Carl August von Alvensleben, Braunschweig-Hannoverscher Hofmeister und Assessor, beide Erben des Ludolf von Alvensleben, Herr auf Neugattersleben (Beklagte)

Catharina Margaretha von Löben, verwitwete von Pfuhl (Kläger), Herrin auf Groß Salza (Schönebeck-Salzelmen), ab 1704 ihre Erben: Adam Heinrich von Pfuhl in Vormundschaft Curdt Christoph von Pfuhl, Jobst Albrecht von Welchhausen für seine Frau, Anna Catharina, geboren von Pfuhl, Georg Friedrich von Geringen für seine Frau, Helena Margaretha, geboren von Pfuhl, Politta Sophia, verwitwete von Berby, geboren von Pfuhl, und Johann Casimir von der Schulenburg für seine Frau, Catharina Margaretha, geboren von Pfuhl
Enthält/ Darin:Enthält: appellationi apostoli reverentialis sub solito praejudico

Der Streit ging um die Sequestration des Alvenslebenschen Rittergutes Randau bei Magdeburg sowie der Immittierung der Witwe von Pfuhl auf dasselbige. 1619 heiratete Otto Busse von Alvensleben, Herr auf Neugattersleben und Glöthe, Hyppolita Emerentia von Börstel, deren Mitgift (rund 14.000 Reichstaler) den Ehemann und seinen Bruder Andreas vor dem Ruin rettete. Der Ehevertrag beließ die Gelder den Alvensleben aber nur, wenn aus dieser Ehe männliche Nachkommen erwuchsen. 1632 kam Otto Busse von Alvensleben bei der Verteidigung Magdeburgs ums Leben, ohne Kinder zu hinterlassen. Bis 1634 heiratete dessen Witwe den Wolff Christoph von Löben, mit dem sie zwei Kinder hatte, Adam Günther und Catharina Margaretha, später verheiratet mit Gustav Adolf von Pfuhl und danach mit Albrecht Heinrich von Welchhausen. Nachdem die Erben der Hyppolita Emerentia von Börstel (gestorben 1672) ihre Ansprüche bei den Erben der Brüder Otto Busse und Andreas von Alvensleben anmeldeten, führte ein komplizierter Rechtsstreit 1680 und 1685 zu zwei Vergleichen. Nach dem Tod von zwei der damaligen Vertragspartner, den Brüdern Christian Ernst und Gebhardt von Alvensleben, die die Ansprüche teilweise erfüllten, standen noch 7.000 Taler aus. Zur Schuldentilgung klagte die Witwe von Pfuhl gegen den kinderlosen Ludolf von Alvensleben, Herrn auf Neugattersleben, zur Erlangung seines Gutes Randau. Dessen designierte Erben, die Brüder Johann Friedrich und Carl August von Alvensleben, erkannten zwar die Schulden an, versuchten aber die Enteignung zu Verhindern. Sie hatten vor dem Reichskammergericht den Erfolg, daß zur Schuldentilgung Randau und Neugattersleben an die Witwe von Pfuhl bzw. ihre Erben vorübergehend bis 1715 zur Nutzung übergeben werden mußten, dann aber in den Familienbesitz zurückgingen.
Laufzeit/Datum (detailliert):1680 - 1747
Umfang:6 cm

Kontext

Provenienzstelle:Reichskammergericht
Registratur-Signatur:A 756
 

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