A 13a, XVIII Nr. 37 Bd. 1 Domkapitel gegen das Markgräfliche Amt Harsleben und die dortige Gemeinde; durch das in dieser Sache ergangene Revisionserkenntnis ist die Schriftsässigkeit des Zehnthofes zu Harsleben und das der Zehntpächter nicht beigefügt, mehr Vieh als er auswintern kann, auf der Gem

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Identifikation

Signatur:A 13a, XVIII Nr. 37 Bd. 1

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Domkapitel gegen das Markgräfliche Amt Harsleben und die dortige Gemeinde; durch das in dieser Sache ergangene Revisionserkenntnis ist die Schriftsässigkeit des Zehnthofes zu Harsleben und das der Zehntpächter nicht beigefügt, mehr Vieh als er auswintern kann, auf der Gemeinde Weide zu treiben, und dass der Zehnte ihm nur zur Erntezeit, zum Einfahren des Domkapitularischen Zehntens zu eröffnen sei, festgesetzt worden
Laufzeit/Datum (detailliert):1748
 

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