Identifikation |
Signatur: | M 83 |
Benutzungsort: | Magdeburg |
Benutzbarkeit: | eingeschränkt benutzbar |
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Form-/Inhaltsangaben |
Hinweis: | Der Bestand enthält Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist. Ein Teil des Bestandes (sportmedizinische Betreuungsakten) unterliegt zudem der Schutzfrist gemäß § 10 Abs. 3 Satz 3 ArchG LSA. |
Titel: | Sportmedizinischer Dienst, Sportärztliche Hauptberatungsstelle Magdeburg |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1958 - 1990 (- 1993, 1996) |
Laufmeter: | 3.90 |
Findhilfsmittel: | Datenbank (eingeschränkt benutzbar) |
Registraturbildner: | Der Sportmedizinische Dienst (SMD) wurde mit Wirkung vom 1. Sept. 1963 gemäß Ministerratsbeschluss vom 14. Juni 1963 gebildet. Er war bis 1970 eine nachgeordnete Einrichtung des Staatlichen Komitees für Körperkultur und Sport und unterstand dann dem Staatssekretariat für Körperkultur und Sport. Der SMD diente bis 1990 als flächendeckendes System der sportärztlichen Betreuung sowohl im Bereich des Leistungssports als auch im Bereich des Freizeit- und Erholungssports.
Zu den Hauptaufgaben des SMD gehörten laut Anordnung aus dem Statut des SMD (GBl. 1963 II Nr. 87 S. 695 ff.):
a) Organisation der sportmedizinischen Betreuung der sporttreibenden Bevölkerung, b) sportmedizinische Betreuung der Leistungssportler in den Sportverbänden des Deutschen Turn- und Sportbundes (DTSB), c) methodische Anleitung der Organe und Einrichtungen des Ministeriums für Volksbildung und des Staatssekretariates für Hoch- und Fachschulwesen bei der sportmedizinischen Betreuung der Schüler und Studenten in den Schulen, Berufsschulen, Fachschulen, Hochschulen und Universitäten in enger Zusammenarbeit mit den staatlichen Organen des Gesundheitswesens, insbesondere den Schul- und Jugendärzten, d) Mitwirkung aus sportmedizinischer Sicht bei der methodischen Anleitung der Organe des Feriendienstes des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) und der staatlichen Organe des Gesundheitswesens für die sportliche Betätigung der Urlauber und Kurpatienten in den Ferienheimen und Kureinrichtungen, e) Durchführung von Sporttauglichkeitsuntersuchungen, Schulsportbefreiungen, laufenden Gesundheitskontrollen, prophylaktischen und therapeutischen sowie sporthygienischen Maßnahmen für die sporttreibende Bevölkerung, f) Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntnisse im Rahmen der sportmedizinischen Volksaufklärung über den Wert von Körperkultur und Sport für die Stärkung der Gesundheit und die Steigerung der Leistungsfähigkeit im Rahmen der Gewinnung breiter Kreise der Bevölkerung für die sportliche Betätigung und gesunde Lebensführung, g) Organisation der medizinischen Betreuung von Sportveranstaltungen in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Roten Kreuz (DRK), dem Deutschen Turn- und Sportbund (DTSB) und der Hygieneinspektion und h) Bearbeitung sportmedizinischer Themen im Rahmen der staatlichen Forschungspläne.
In den Bezirken und Kreisen wurden sportärztliche Hauptberatungsstellen (SHB) und sportärztliche Kreisberatungsstellen (KBS) des SMD unterhalten, wobei abhängig von Größe und regionaler Struktur der Kreise in Zusammenarbeit mit den Räten der Kreise, den Kreisvorständen des DTSB und in Übereinstimmung mit den Bezirksärzten, Bezirkssportärzten und Bezirksvorständen des DTSB mindestens eine KBS einzurichten war. Die KBS bildeten die unterste Ebene der sportmedizinischen Betreuungseinrichtungen und waren strukturell und leitungsmäßig den SHB zugeordnet. Die Leitung der Beratungsstellen oblag Bezirks- und Kreissportärzten, die eine staatliche Anerkennung zum "Sportarzt" oder "Facharzt für Sportmedizin" haben mussten.
Bestrebungen zum Aufbau einer speziellen sportmedizinischen Betreuung gab es bereits seit 1953. Durch die Räte der Stadt- bzw. Landkreise wurden systematisch sportärztliche Beratungsstellen aufgebaut und Bezirkssportärzte bzw. Kreissportärzte bestellt. Durch Ministerratsbeschluss vom 22. Juni 1956 über die Entwicklung der Körperkultur und des Sportes in der DDR (GBl. 1956 I S. 181 ) wurden diese sportärztlichen Beratungsstellen in den Bezirken zu sportärztliche Hauptberatungsstellen umgebildet, für welche bis 1957 je ein hauptamtlicher Sportarzt einzustellen war.
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Bestandsinformationen: | Der Bestand wurde im Juni 2015 vom Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt unverzeichnet in das Landesarchiv Sachsen-Anhalt übernommen. Er beinhaltet überwiegend eine Auswahlüberlieferung sportmedizinischer Betreuungsakten und medizinischer Gutachten zu Leistungs- und Freizeitsportlern (aus den Namen mit den Buchstaben D, K, O, T) sowie Personalakten, jedoch keine Gehaltsakten. Darüber hinaus konnten auch einige allgemeine Unterlagen (ca. 0,90 lfm) übernommen werden. |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2212104 |
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