L 127 Unfallkasse Sachsen-Anhalt, 1991-2016 (Bestand)[Location: Magdeburg]

Archive plan context


Identifikation

Signatur:L 127
Benutzungsort:Magdeburg

Form-/Inhaltsangaben

Hinweis:Der Bestand enthält Archivgut, das Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist.
Titel:Unfallkasse Sachsen-Anhalt
Laufzeit/Datum (detailliert):(1910 - 1990) 1991 - 2016
Laufmeter:3.60
Findhilfsmittel:Ablieferungsverzeichnis (online recherchierbar)
Registraturbildner:Die Unfallkasse wurde mit Verordnung zur Errichtung der Unfallkasse Sachsen-Anhalt vom 24.09.1997 errichtet. Dabei wurde die Ausführungsbehörde der Unfallversicherung für das Land Sachsen-Anhalt in die Unfallkasse Sachsen-Anhalt überführt und der 1991 errichtete Gemeinde-Unfallversicherungsverband Sachsen-Anhalt in die Unfallkasse Sachsen-Anhalt eingegliedert.
Sie ist gesetzlicher Unfallversicherungsträger für alle Beschäftigten in Sachsen-Anhalt in der unmittelbaren und mittelbaren Landes- und in Kommunalverwaltungen (mit Ausnahme der Beamten) sowie in Privathaushalten, für Kinder, Schüler und Studenten während des Besuchs von Betreuungs- bzw. Ausbildungseinrichtungen, für ehrenamtlich Tätige sowie für Personen, die im Interesse der Allgemeinheit bzw. des Allgemeinwohls wirken. Ihre Hauptaufgaben bestehen in der Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie bei Schadensfällen in der Gewährung der vorgeschriebenen Sozialleistungen.
Die Unfallkasse Sachsen-Anhalt ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Als solche führt sie - unter Aufsicht des Landes - die ihr durch Gesetz übertragenen Aufgaben in Verantwortung ihrer ehrenamtlichen Selbstverwaltungsorgane durch. Die Selbstverwaltung besteht aus den beiden ehrenamtlichen Organen Vertreterversammlung und Vorstand. Die ehrenamtlichen Organe sind paritätisch mit Arbeitgebern und Versicherten besetzt, die in den Sozialwahlen für sechs Jahre gewählt werden. Neben den ehrenamtlichen Organen der Selbstverwaltung hat die Unfallkasse als weiteres Organ einen hauptamtlichen Geschäftsführer.
Bestandsinformationen:Enthält v.a.: Leistungsakten zu Unfällen und Berufskrankheiten und von sogenannten Altfällen vor 1990 (in der Unfallkasse in digitalerer Form fortgeführt); Beitragsakten; Druckschriften.
 

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URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2064651
 
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