A 35, 02.02.15. Bennungen, 1657-1827 (Gliederungsgruppe)[Location: Wernigerode]

Archive plan context


Identifikation

Signatur:A 35, 02.02.15.

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Bennungen
Laufzeit/Datum:1657 - 1827
Laufzeit/Datum (detailliert):1657 - 1827
Zusatzinformationen:Eisenhammer bei Bennungen (und die Eisensteinbergwerke im Amt Sangerhausen und Beyernaumburg)

Besitzer:
Der spätere Generalfeldmarschall Ernst Albrecht von Eberstein wird 1657 als neuer Besitzer des Eisenhammers vor Bennungen genannt. Er erwarb erbkäuflich auch die Eisensteinbergwerke im Amt Sangerhausen mit Beyernaumburg von Günther Geusau und stirbt 1676. Seine vier Söhne Wilhelm Ernst, Anton Albrecht, Christian Ludwig und Georg Dietrich von Eberstein erben und einigen sich, dass Christian Ludwig von Eberstein diese Besitzungen erhält. Dieser verkauft 1698 den Eisenhammer nebst zugehöriger Eisensteinbergwerke an den Schösser und Bergvogt Geyer in Sangerhausen, der noch im gleichen Jahr diesen Besitz an die Brüder Johann Jacob und Christoph Senff in Sangerhausen veräußert. Diese sahen sich gezwungen, den Eisenhammer nebst der dort befindlichen Hütte und den Eisensteinbergwerken im Amt Sangerhausen 1705 wieder an den Vorbesitzer, Christian Ludwig von Eberstein, zu verkaufen, der 1717 starb.
Der Eisenhammer fiel an dessen Söhne, als deren Wortführer Ernst Friedrich Graf von Eberstein 1733 auftritt. Nach dem Rückfall des Fürstentums Sachsen-Weißenfels an das Kurfürstentum Sachsen im Jahre 1748 gab es große Bedenken am Dresdner Hofe, die Familie von Eberstein mit der Bergwerksgerechtigkeit neu zu belehnen. Es kam zu keiner Entscheidung, zumal inzwischen der Betrieb des Eisenhammers zum Erliegen gekommen war.
Als 1816 Preußen die Lehnsherrschaft übernahm, stellte Wolf Freiherr von Eberstein im Auftrag der übrigen Familienmitglieder unter Hinweis auf den Lehnbrief von 1664 den Antrag auf erneute Belehnung mit dem Eisenhammer bei Bennungen und den Eisensteinbergwerken. Die Belehnung verzögerte sich, da das Oberlandesgericht sich um die nötigen Informationen bemühte. Das Oberbergamt Halle leihte am 15. Dezember 1824 die einzige dort vorhandene Akte über den Eisenhammer aus und teilte mit, „daß der vormalige Eisenhammer schon vorlängst in eine Mühle verwandelt, und das Eisensteinbergwerk verlaßen und nicht bergordnungsmäßig verreceßirt, mithin als im Freien liegend zu betrachten ist“. Nach längeren gerichtlichen Verhandlungen erklärte der Justizminister am 16. März 1827 in Berlin die Erledigung aller weiteren Lehnsverfolgung.
 

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