Identifikation |
Signatur: | F 38, XVI Nr. 5 Bd. 1 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Enthält/ Darin: | Enthält u.a.: Regelung des Verfahrens bei Freifahrung und dessen Vereinheitlichung in den Gebieten des deutschen Rechts, 1822.- Pflicht zur öffentlichen Bekanntmachung einer aufgelassenen und freigefahrenen Grube.- Regelung des Verfahrens bei Kostenberechnung in Kaduzitätssachen.- Freierklärung der Braunkohlenzeche "Caroline" bei Wils.- Anweisungen über das Verfahren bei Freifahrung von Gruben und Hütten.- Freifahrprozess gegen die Zeche "Walts Gott" bei Krölpa.- Freierklärung der Braunkohlenzeche "Rosine" bei Morl.- Vergütung entstehender Schäden auf der freigefahrenen "Amalienzeche" bei Morsleben.- Regelung der Vertretungsverbindlichkeit bei Schäden.- Fristlegung der Braunkohlengrube "Dorothea" bei Lebendorf.- Zufüllung entstandener Brüche des "Glücksstern-Stollens" im Bergamtsrevier Kamsdorf, 1842.- Zubußzahlung der gewerkschaftlichen Grube "Henriette" bei eisdorf.- Abfassung der Kaduzitätsdekrete.- Neuregelung des verfahrens bei Zubußanschlag und bei Retardierung der Kuxe.- Bestimmung des Verfahrens der Freifahrung in Fällen der Freierklärung des verliehenen Bergeigentums aufgrund der Nichtbezahlung von Rezessgeldern.- Regelung des formellen Verfahrens bei Zubußausschreibung. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1822 - 1856 |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Oberbergamt Halle |
Registratur-Signatur: | XVI 5 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=1951225 |
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