F 38, XXc Nr. 1 Bd. 1, 1849-1885 (Band)[Location: Wernigerode]

Archive plan context


Identifikation

Signatur:F 38, XXc Nr. 1 Bd. 1

Form-/Inhaltsangaben

Enthält/ Darin:Enthält u. a.: Aufhebung der Berggerichtsbarkeit der Bergämter und Prüfung des vorgeschrieben Verfahrens bei Untersuchungen von Unglücksfällen.- Untersuchung des Unglücksfalls des Bergknaben Karl Weil auf einem Lichtloch des Zabenstedter Stollens.- Untersuchung des Unglücksfalls des Kutschers Winkelmann aus Ottleben auf der Grube "Marie Elise" bei Neindorf.- Berichte und Gutachten der einzelnen Bergämter und Salinenverwaltungen über das vorgeschriebene Verfahren bei Untersuchungen der vorgekommenen Unglücksfälle.- Überlassung der Gerichtsbarkeit der Oberbergämter an die Justizbehörden und Verpflichtung der Oberbergämter zur Berichterstattung über vorkommende Unglücksfälle.- Untersuchung des Unglücksfalls des Bergarbeiters Schwiehan auf der Grube "Marie Elise" bei Neindorf.- Ermittlung der Ursachen von Dampfkesselexplosionen.- Verpflichtung der Oberbergämter zur vierteljährlichen Berichterstattung über aufgetretene Unglücksfälle an das vorgesetzte Ministerium.- Entwurf eines Schemas für Berichte über Unglücksfälle auf den Bergwerksbetrieben Preußens.- Regelung der Gerichtskostenforderung für die Besichtigung von Leichen verunglückter Bergarbeiter.- Untersuchung des Unglücksfalls des Interimsarbeiters Nagel auf der Braunkohlengrube bei Voigtstedt und des Anschlägers Karl Storch auf der Zeche "Frohe Zukunft" bei Straßberg.- Verpflichtung zum Tragen enganliegender Kleidungsstücke in der Nähe von Maschinenanlagen.- Nachweis des Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisses der verunglückten Bergarbeiter bei der vierteljährlichen Berichterstattung über Unglücksfälle.- Untersuchung des Unglücksfalls des Karrenläufers Gottlob Rosenthal aus Roßbach auf der Grube "Süd Nr. 12" und des Hauers Hoffmann auf der Braunkohlengrube "Carl Ernst" bei Trotha.- Untersuchung einer Dampfkesselexplosion im Kesselhaus der Braunkohlengrube "Königsaue", 1857.- Aufhebung mehrerer 1849 erlassener Verfahrensbestimmungen bei vorkommenden Unglücksfällen.- Anzeige des Bergamtes Eisleben über den Sturz eines Bergarbeiters von einem Förderturm.- Anspruch auf Invalidenpension bei unverschuldeten Unglücksfällen.- Erlass des Oberbergamtes Halle über die Absicherung abgeteufter Schächte.- Antrag des Berggeschworenen Kühne aus Schönebeck auf Erlass einer Verordnung an die Grubenverwaltungen über die Sicherung der unteren Schachtmündung sowie der genaueren Instruktion erstmalig auffahrender Grubenarbeiter.
Laufzeit/Datum (detailliert):1849 - Okt. 1885

Kontext

Provenienzstelle:Oberbergamt Halle
 

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URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=1949795
 
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