Identifikation |
Signatur: | Z 238 |
Benutzungsort: | Dessau |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Kreisgerichtskommission Güsten |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1795-1881 |
Laufmeter: | 7.20 |
Findhilfsmittel: | Findbuch 2014 (online recherchierbar) |
Registraturbildner: | Nach der Vereinigung der Herzogtümer sind nach dem Gesetz vom 1. Juli 1864 und vom 4. August 1864 die Gerichtsbehörden des Landes und deren Kompetenzen neu organisiert worden. Das Herzogtum Anhalt wurde in fünf Kreisgerichtsbezirke aufgeteilt: Dessau, Köthen, Zerbst, Bernburg und Ballenstedt. Zum Kreisgericht Bernburg gehörten die Kreisgerichtskommissionen Güsten und Sandersleben. Jedem Kreisgericht steht innerhalb seines Gerichtssprengels die unbeschränkte Ausübung der Gerichtsbarkeit zu. Die bei den Kreisgerichtskommissionen angestellten Einzelrichter sind Mitglieder des Kreisgerichts, in dessen Sprengel ihr Bezirk liegt. Die vorgesetzte Dienstbehörde ist das Oberlandesgericht. Sie stehen jedoch unter Aufsicht des betreffenden Kreisgerichtsdirektors. Die Kreisgerichtskommission Güsten ist zuständig für die Stadt Güsten und die Dörfer Amesdorf, Giersleben Ilberstedt, Kölbigk, Leopoldshall, Neundorf, Salmuthshof, Domäne Klein-Schierstedt und Warmsdorf. Nach Auflösung der Kreisgerichtskommission wurden diese Orte dem Zuständigkeitsberich des Amtsgerichts Bernburg zugeordnet. |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=194112 |
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