Identifikation |
Signatur: | Z 236 |
Benutzungsort: | Dessau |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Kreisgerichtskommission Gröbzig |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1848-1878 |
Laufmeter: | 0.10 |
Findhilfsmittel: | Findbuch 2014 (online recherchierbar) |
Registraturbildner: | Nach der Vereinigung der Herzogtümer sind nach dem Gesetz vom 1. Juli 1864 und vom 4. August 1864 die Gerichtsbehörden des Landes und deren Kompetenzen neu organisiert worden. Das Herzogtum Anhalt wurde in fünf Kreisgerichtsbezirke aufgeteilt: Dessau, Köthen, Zerbst, Bernburg und Ballenstedt. Zum Kreisgericht Köthen gehörten die Kreisgerichtskommissionen Gröbzig und Nienburg. Jedem Kreisgericht steht innerhalb seines Gerichtssprengels die unbeschränkte Ausübung der Gerichtsbarkeit zu. Die bei den Kreisgerichtskommissionen angestellten Einzelrichter sind Mitglieder des Kreisgerichts, in dessen Sprengel ihr Bezirk liegt. Die vorgesetzte Dienstbehörde ist das Oberlandesgericht. Sie stehen jedoch unter Aufsicht des betreffenden Kreisgerichtsdirektors. Die Kreisgerichtskommission Gröbzig ist zuständig für die Stadt Gröbzig und die Dörfer Berwitz, Dohndorf, Gerlebogk, Ilbersdorf, Kattau, Körmigk, Pfaffendorf, Pfitzdorf, Sixdorf, Werdershausen und Wiendorf. |
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URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=194110 |
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