Identifikation |
Signatur: | Z 227 |
Benutzungsort: | Dessau |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Kreisgericht Ballenstedt |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1820-1899 |
Laufmeter: | 12.10 |
Findhilfsmittel: | Findbuch 2015 (online recherchierbar) |
Registraturbildner: | Im Zuge der Trennung von Justiz und Verwaltung nach der Revolution von 1848/49 wurde die Jurisdiktion des bisherigen Justizamts Ballenstedt, zu dessen Zuständigkeitsbereich die Stadt Ballenstedt und die Dörfer Badeborn, Radisleben und Opperode gehörten, auf das Kreisgericht Ballenstedt übertragen. Per "Gesetz zur Organisation der Gerichtsbehörden" vom 23. März 1879 traten neue Vorschriften für die Justizbehörden in Anhalt in Kraft. Die Kreisgerichte und Kreisgerichtskommissionen wurden aufgehoben. Für Anhalt wurde ein Landgericht mit Sitz in Dessau eingerichtet, und per Verordnung vom 24. März 1879 wurden die Amtsgerichte Ballenstedt, Bernburg, Coswig, Dessau, Harzgerode, Jeßnitz, Köthen, Oranienbaum, Roßlau, Sandersleben und Zerbst als erste Gerichtsinstanz errichtet.Mit dem 1. Oktober 1817 wurde für Anhalt-Dessau, Anhalt-Bernburg und Anhalt-Köthen ein Oberappellationsgericht mit Sitz in Zerbst eingerichtet. Es bestand bis 1849 und wurde von der Landesregierung beaufsichtigt. Mit dem Abschluss eines Staatsvertrages zwischen dem Großherzogtum Sachsen-Weimar über den Anschluss der Herzogtümer Anhalt-Dessau, Anhalt-Köthen und Anhalt-Bernburg an das Gesamtoberappellatonsgericht in Jena traten per "Gesetz zur Organisation der Gerichtsbehörden" vom 23. März 1879 neue Vorschriften für die Justizbehörden in Anhalt in Kraft. Das Oberlandesgericht, die Kreisgerichte Dessau, Köthen, Zerbst, Bernburg und Ballenstedt und die Kreisgerichtskommissionen Oranienbaum, Jeßnitz, Coswig, Roßlau, Sandersleben, Nienburg und Harzgerode wurden aufgehoben. Für Anhalt wurde ein Landgericht mit Sitz in Dessau eingerichtet, und per Verordnung vom 24. März 1879 wurden die Amtsgerichte Ballenstedt, Bernburg, Coswig, Dessau, Harzgerode, Jeßnitz, Köthen, Oranienbaum, Roßlau, Sandersleben und Zerbst als erste Gerichtsinstanz errichtet. Die Amtsgerichte wurden unmittelbar nach 1945 zunächst in Kreisgerichte umbenannt und teilweise auch umstrukturiert, aber bereits 1947 wieder weitgehend auf ihre alte Organisationsform zurückgeführt. Eine Neustrukturierung des Gerichtswesens erfolgte erst 1952 durch die Verordnung zum Zwecke der Anpassung der Gliederung der Gerichte an den Aufbau des Staatsapparates. |
Bestandsinformationen: | Der überwiegende Teil der Akten gelangte wohl vor 1959 in das Landesarchiv. Weitere Zugänge erhielt der Bestand 1961 durch Abgaben des Stadt- bzw. Kreisarchivs Gernrode. Die unter der Bestandsbezeichnung Z 11. Kreisgericht Ballenstedt geführten Akten wurden im September 2016 in den Bestand Z 227 Kreisgericht Ballenstedt eingearbeitet. |
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URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=194102 |
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