Identifikation |
Signatur: | Z 151 |
Benutzungsort: | Dessau |
|
Form-/Inhaltsangaben |
Hinweis: | Der Bestand enthält Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist. |
Titel: | Bauverwaltung Zerbst |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1872-1948 |
Laufmeter: | 1.50 |
Findhilfsmittel: | Findbuch 2006 (online recherchierbar) |
Registraturbildner: | Die Einrichtung von Kreisen geht in Anhalt auf die Trennung von Justiz und Verwaltung infolge der Revolution von 1848 zurück. In dem nun dreistufigen staatlichen Verwaltungsaufbau bildeten sie die unterste Stufe. Zusammen mit den Kreisgerichten und Kreisgerichtskommissionen lösten sie damit die Justizämter ab, die sowohl Verwaltungs- als auch Justizaufgaben wahrgenommen hatten. Das Fürstentum Anhalt-Zerbst war 1797 auf die drei anhaltischen Teilfürstentümer Bernburg, Dessau und Köthen aufgeteilt worden. Dabei waren die östlichen Teile um Coswig an Anhalt-Bernburg, der mittlere Teil an Anhalt-Köthen und der nördliche Teil um die alte Hauptstadt Zerbst an Anhalt-Dessau gefallen. Die ehemals Anhalt-Zerbster Teile von Anhalt-Dessau und Anhalt-Köthen wurden nun 1849 zum Kreis Zerbst, dem sogenannten "Dritten Kreis" zusammengefügt. Sitz der Kreisdirektion war Zerbst. Die an Anhalt-Bernburg gefalle-nen Teile des Fürstentums Anhalt-Zerbst bildeten das Kreisamt Coswig. Nach der Vereinigung von Anhalt-Dessau-Köthen mit Anhalt-Bernburg 1863 wurde der Bernburger Kreis Coswig mit dem Kreis Zerbst vereinigt. Damit gehörte das gesamte anhaltische Gebiet nördlich der Elbe zum Kreis Zerbst. Eine Ausnahme bildete nur die anhaltische Exklave Walternienburg. Organe der Kreisdirektion waren der Kreisrat und der Kreisdirektor. Die Kreise waren der Regierung. Abteilung des Innern nachgeordnet. Im Zuge der Umbildung und Vereinfachung der Verwaltung 1932 wurden die Kreisdirektionen aufgehoben. An ihre Stelle traten die Kreisämter, die dem Staatsministerium nachgeordnet waren. Die Mittelbehörden Regierung und Finanzdirektion waren im Zuge der Verwaltungsreform aufgelöst und dem Staatsministerium angegliedert worden. Zu den damit integrierten Spezialbehörden gehörten die Kreisärzte und Tierärzte, die Kreisschulaufsichten, die Bauverwaltungen, die Vermessungsämter und die Kreiskasse. Die Abteilungen "Bauverwaltung" der Kreisämter unterstanden der Abteilung Finanzen des Staatsministeriums. Sie verwalteten das Hochbauwesen des Staates, der Reichsjustizverwal-tung und Polizei, der Evangelischen Landeskirche, des Landesfürsorgeverbandes, der Joachim-Ernst-Stiftung und der Theaterstiftung (mit Ausnahme der Theatergebäude). |
Bestandsinformationen: | Die wenigen vorhandenen Akteneinheiten wurden bei Bestandsarbeiten in anderen Zerbster Beständen ermittelt und zu dem kleinen Bestand "Bauverwaltung Zerbst" zusammengeführt. Er beinhaltet überwiegend Bauakten (mit Zeichnungen) zu verschiedenen Bauprojekten. Außerdem enthält er zwei Personalakten. Wegen der geringen Zahl der überlieferten Akteneinheiten war das Erstellen einer Gliederung nicht erforderlich. |
|
|
Files |
Files: | - Z_135_138_143_144_151_152_Bauverwaltungen--Findbucheinleitung.pdf
|
|
URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=193062 |
|