Identifikation |
Signatur: | Z 148 |
Benutzungsort: | Dessau |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Staatliches Gesundheitsamt für den Stadtkreis Köthen und den Landkreis Dessau-Köthen |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1935-1945 |
Laufmeter: | 0.10 |
Findhilfsmittel: | Findbuch 2002 (online recherchierbar) |
Registraturbildner: | Staatliche Gesundheitsämter wurden in Deutschland aufgrund des Gesetzes zur Vereinheitlichung des Gesundheitswesens vom 3. Juli 1934 (Reichsgesetzblatt I, S. 351) eingerichtet. Sie ersetzten die bisher für die Gesundheitspflege zuständigen Kreis- oder Stadtärzte. Die Ämter sollten der Gesundheitsvorsorge und auch den gesundheits- und rassepolitischen Zielen der Nationalsozialisten dienen. In Anhalt wurde das Gesetz durch die Verwaltungsverordnung vom 18. September 1935 (Amtsblatt für Anhalt 1935, S. 75, 267) zum 1. Oktober 1935 umgesetzt. Es entstanden fünf Gesundheitsämter. Die staatlichen Gesundheitsämter hatten folgende Aufgaben: -Durchführung der ärztlichen Aufgaben (Gesundheitspolizei, Erb- und Rassenpflege einschließlich der Eheberatung, gesundheitliche Volksbelehrung, Schulgesundheitspflege, Mütter- und Kinderberatung, Fürsorge für Tuberkulosekranke, für Geschlechtskranke, für körperlich Behinderte, Sieche und Süchtige) -ärztliche Mitwirkung bei Maßnahmen zur Förderung der Körperpflege und Leibesübungen -amts-, gerichts- und vertrauensärztliche Tätigkeit, soweit sie durch Landesrecht den Amtsärzten übertragen ist. Nach dem Ende des 2. Weltkrieges waren die Gesundheitsämter mit ihren bisherigen Aufgaben nicht mehr notwendig. Auf Befehl der Sowjetischen Militäradministration wurde eine Neu- bzw. Umbesetzung der bestehenden Gesundheitsämter vorgenommen. |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=193053 |
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