Identifikation |
Signatur: | Z 122 |
Benutzungsort: | Dessau |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Generalkommission Bernburg |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1839 - 1864 |
Laufmeter: | 1.40 |
Findhilfsmittel: | Findbuch 2008 (online recherchierbar) |
Registraturbildner: | Für die in Anhalt-Bernburg ab 1829 durchgeführten Reformen des agrarwirtschaftlichen Sektors wurde zunächst eine Lokalkommission in Coswig ins Leben gerufen. Doch schon 2 Jahre später führte der stetige Anstieg der beantragten Separationen und Ablösungen zu ihrer Auflösung und Übertragung der Geschäfte auf die Regierung Bernburg und den neu eingerichteten Separationsvermittlungskommissionen. Die nächsten Änderungen waren mit dem Erlass des Hutungs-, Ablösungs- und Separationsgesetzes für das Herzogtum Anhalt-Bernburg am 23.12.1839 verbunden. Der Auflösung der Separationsvermittlungskommissionen 1839/40 folgte auf Befehl des Herzogs vom 14.3.1840 die Konstituierung der Generalkommission Bernburg. Die Durchführung der Separationen und Ablösungen vor Ort lag von da an in den Händen der Spezialkommissionen und ihrer Kommissare. Nach 1848 strebte man in Anhalt auf dem Gebiet der Separationen und Ablösungen zunächst ein gesamtanhaltisches Vorgehen an, was die Auflösung der Generalkommissionen Köthen und Bernburg bzw. des Generalkommissariats Dessau und die Bildung einer Gesamt-Generalkommission am 15./17. Mai 1849 mit Sitz in Bernburg zur Folge hatte. Nach nicht einmal einem Jahr schied Anhalt-Bernburg durch Gesetz vom 2. April 1850 aus dieser Verbindung aus und führte die Geschäfte wieder mittels einer eigenen Generalkommission durch. Durch Staatsvertrag mit Preußen übergab Anhalt-Bernburg letztendlich diese Geschäfte zum 1. November 1850 der Generalkommission Stendal (ab 1853 Generalkommission Merseburg). Die engen Beziehungen zu Preußen rührten u.a. auch daher, dass der größte Teil der in Anhalt beschäftigten Feldmesser aus Preußen stammte. Nach dem Aussterben der bernburgischen Linie 1863 und der Wiedervereinigung Anhalts wurde der Staatsvertrag mit Preußen gekündigt. Ab 10. Oktober 1864 hatte die Generalkommission in Köthen die Zuständigkeit für Gesamt-Anhalt inne. (HINWEIS: Gesamtdarstellung über die Separationsbehörden in Anhalt unter "Z 126 Anhaltische Generalkommission") |
Bestandsinformationen: | Bei den Bestandsbildungen für den Bereich der Separationsbehörden wurden nur Akten zu Verwaltungs-, Personal- und sonstigen Angelegenheiten berücksichtigt. Die Separations- und Ablösungsakten einzelner Orte verblieben im Bestand "Z 130 Separationsakten". Im Bestand "Z 122 Generalkommission Bernburg" finden sich neben den Akten dieser Behörde auch die der preußischen Generalkommission wieder, sofern sie denn aus der Zeit ihrer bis 1864 währenden Zuständigkeit für Anhalt-Bernburg stammen. |
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URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=193030 |
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